Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Altersvorsorge ohne Tücken
Am Ende der Entwicklung einer Reform müssen die Systeme in eine Gesetzesform gegossen werden. Anstelle eines betriebswirtschaftlich sinnvollen Systems wurden in der Vergangenheit aus einer volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung die vermeintlich notwendigen Schlüsse für eine Reform der Sozialsysteme mit der Agenda 2010 gezogen. Für die komplexen Aufgabenstellungen wurden Stiftungen, Institute und Beratungsgesellschaften beauftragt, ohne dass Feldtests zur Praxistauglichkeit durchgeführt wurden. Über die Rürup-Kommission wurde im Kalenderjahr 2004 die nachgelagerte Besteuerung der Rente und die Rürup-Rente eingeführt.
Aus einer statischen volkswirtschaftlichen Betrachtung
heraus entstanden die fatalen Logik- und Konstruktionsfehler
der nachgelagerten Besteuerung!
Die gesetzliche Rente und die private Rürup-Rente unterliegen mit dem Alterseinkünftegesetz ab dem Kalenderjahr 2005 den gleichen steuerlichen Regelungen. Bei der Rürup-Rente liegt höchstwahrscheinlich ähnlich wie der gesetzlichen Rente eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vor. Ab dem Kalenderjahr 2040 sind für die Geburtsjahrgänge 1975 und jünger bei einem Renteneintritt im 65. Lebensjahr die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente zu 100% steuerpflichtig. In der Zeit von 2005 bis anfänglich 2025 [ geändert auf 2023 ] sind die Eigenbeitrage zur gesetzlichen Rente mit der vom DRSB so bezeichneten
> rürupschen Herunterdrechselmaschinerie <
übergangsweise von 20% bis 100% abzugsfähig. Bei der Rürup-Rente beträgt in der Übergangsphase von 2005 bis anfänglich 2025 [ geändert auf 2023 ] der steuerbegünstigte Anteil der Vorsorgeaufwendungen 60% bis 100%. Aus einer volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung wurden die Beiträge in den Kalenderjahren 2005 bis 2025 [ Abzugsfähigkeit dynamisch 60% bis 100% ] vermeintlich besser gestellt als die Renteneinnahmen in der Zeit von 2005 bis 2040 [ Versteuerung statisch 50% bis 100% ]. Die Höhe der Versteuerung der Renteneinnahmen richtet sich statisch nach dem Geburtsjahrgang zu Beginn des Renteneintritts. Die Kombination aus einer variablen Behandlung der Vorsorgeaufwendungen und einer festen Behandlung der Versteuerungsrate nach Geburtsjahrgängen führte zu den katastrophalen Folgen der Doppelbesteuerung. Der Einsatz von variablen und festen Elementen lässt jedes System kollabieren. Mit dieser Asymmetrie aus Dynamik und Statik ist bei der Rürup-Rente im Einzelfall ebenfalls eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung wie bei der gesetzlichen Rente eintreten. Das gleiche gilt bei der Riester-Rente durch die Kürzung der Steuerersparnis auf die Versicherungsbeiträge um die Riester-Zulagen im Einkommensteuerbescheid. Die Riester-Rente ist seit der Einführung im Kalenderjahr 2002 von Anfang an zu 100% bei der Auszahlung steuerpflichtig. Die starre Verbindung des RIESTERNS mit der gesetzlichen Rente führte zum Tod der Riester-Rente. Die Doppelbesteuerung der privaten Altersvorsorge wird in den Medien noch nicht thematisiert. Zumindest entsteht bei den Kunden der Assekuranz durch die asymmetrische Behandlung der Versicherungsbeiträge gegenüber den Renteneinnahmen ein steuerlicher Nachteil. Die Assekuranz sollte sich trotzdem bei einer notwendigen Reform der privaten Altersvorsorge bei ihrer Leistungsfähigkeit an marktwirtschaftlichen Kriterien ohne Steuereffekte messen lassen. Eine indirekte Förderung der privaten Altersvorsorge mit staatlichen Zulagen in Höhe von 50% der Beiträge, die direkt an die Versicherungsgesellschaften ausgezahlt werden sollen, führt zu einer Verzerrung des Leistungsbildes der Assekuranz nach dem vorgestellten GDV-Modell
BÜRGERRENTE
und würde unmittelbar zu einer doppelten Besteuerung dieses Rentenmodells führen. Die doppelte Besteuerung einer Rente ist nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht aus dem Kalenderjahr 2002 verfassungswidrig. Das GDV-Modell
BÜRGERRENTE
ist mehr oder weniger eine modifizierte Fortsetzung der Riester-Rente nach dem Altersvermögensgesetz aus dem Kalenderjahr 2001 und wird den Anforderungen für ein sinnvolles Rentensystem nicht gerecht. Es bedarf eines generell neuen einheitlichen System-Ansatzes für alle privaten Rentenmodelle. Der von den Vorständen des DRSB e.V. gegenüber einigen Vorständen der Assekuranz prognostizierte Bumerang-Effekt ist bei den privaten Renten-Modellen einzutreten. Mit der Bezeichnung
BÜRGERRENTE
wird zwar von dem Personenkult der Agenda 2010 Abstand genommen – nicht jedoch von den fatalen Logik- und Konstruktionsfehlern der Doppelbesteuerung der Rente. Auch heute noch ließe sich auf der Basis der DRSB-Projektstudie eine harmonische Reform herbeiführen. Der Personenkult der Agenda 2010 um Walter Riester, Prof. Bert Rürup und Peter Hartz hatte sich nach den Prognosen des DRSB auf die Assekuranz negativ abgefärbt. Die fehlenden Feldtests zur Praxistauglichkeit der Renten-Modelle Riester und Rürup wurden der Assekuranz zum Verhängnis. Die Bezeichnung
BÜRGERGELD
anstelle von Hartz-IV ist eine Gedankenverknüpfung der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker mit der Kritik des DRSB an dem Personenkult um die Agenda 2010. In der DRSB-Projektstudie aus dem Kalenderjahr 2007 wurde als griffige Bezeichnung für die private Altersvorsorge
DEUTSCHE BÜRGERRENTE
anstelle von Riester-Rente und Rürup-Rente von Anfang an den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern vorgestellt. In den Medien wird die Reihenfolge der erstmaligen Verwendung der Bezeichnungen BÜRGERRENTE und BÜRGERGELD umgekehrt dargestellt. Ein Umlackieren der Sozialsysteme reicht aber nicht aus, um die volksschädlichen und volksfeindlichen Logik- und Konstruktionsfehler der Agenda 2010 zu beseitigen. Um eine Welle der Begeisterung bei den Bürgerinnen und Bürgern auslösen zu können, bedarf es eines einfachen und nachvollziehbaren Systems, das erkennbar zur Nutzmehrung der Bürgerinnen und Bürger führt, um verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen zu können.
Bei einer sinnvollen Reform muss
nicht alles auf den Kopf gestellt werden!
Eine Reform der Sozialsysteme – insbesondere der privaten Altersvorsorge –
ist bürgerfreundlich und zielführend, wenn man gänzlich auf
Tücken und hinterlistige Fallen verzichtet.
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