Dampf ablassen – 21. Januar 2023

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Waren Steuererklärungen für eine Grundsteuer-Reform notwendig?

 

Durch die Online-Übermittlung von Grundsteuer-Steuererklärungen liegen die  Grunddaten von Wohnimmobilien und dessen Wohnflächen über das Internet im Elster-Verfahren vor. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für Immobilien war zuvor eine Vorbehaltsaufgabe der Finanzverwaltung durch die Bewertungsstelle in den Finanzämtern. Die Übermittlung des Grundsteuer-Messbetrages von den Finanzämtern an die Städte und Gemeinden erfolgte zuvor auf dem staatlichen Dienstweg, ohne dass die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer eingeschaltet werden mussten. Sämtliche notwendige Daten für die Ermittlung des Grundsteuer-Messbetrages liegen der Finanzverwaltung vor. Durch die Online-Erklärungen werden keine zusätzliche Daten und Informationen der Finanzverwaltung durch die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zur Verfügung gestellt. Dienen womöglich die Online-Daten anderen Zwecken als einer zutreffenden Besteuerung von Immobilien? Gleichzeitig mit der Einführung der Grundsteuer-Erklärungen wurde mit ZENSUS 2022 in Deutschland eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt.

Weshalb fordert man zusätzlich von

36 Millionen Wohnimmobilien Daten im Online-Verfahren an?

Warten auf die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger eine Wiederholung des Lastenausgleichsgesetzes und eine Zwangszuweisung von Flüchtlingen in ähnlicher Form wie nach dem 2. Weltkrieg?

Für eine Grundsteuer-Reform waren auf

keinen Fall Grundsteuer-Erklärungen zwingend notwendig.

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie Adresse und E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Was droht den Nachzüglern?

 

Zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente drohte man den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern mit der Einschaltung der Steuerfahndung, wenn die Steuererklärungen nicht eingereicht werden.

Am 19. Januar 2023 wies das Handelsblatt darauf hin,

dass noch immer mehr als 40 Prozent der Grundsteuer-Erklärungen

bis zum Ende der Abgabefrist 31. Januar 2023 fehlen.

Bis zum 17. Januar 2023 betrug die Quote nach Angaben vom Handelsblatt der eingegangenen Erklärungen bundesweit 57,4 Prozent, davon im Online-Verfahren Elster 49,8 Prozent.

Die ursprüngliche Abgabefrist wurde bereits

vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert.

Das Handelsblatt stellt die Frage, was Nachzüglern droht und dass sich die Finanzverwaltung bereits darauf einstellt hat. Bei 18 Millionen fehlenden Steuererklärungen wird die Nichtabgabe von Steuerklärungen zum Politikum. Die Frage könnte genauso heißen:

Was droht den verantwortlichen

Politikerinnen und Politikern, wenn sich die

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nachhaltig verweigern?

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie Adressen und E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSERINNEN

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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