DAMPF ABLASSEN
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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen
vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
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Nachricht / anonymisiert
Waren Steuererklärungen für eine Grundsteuer-Reform notwendig?
Durch die Online-Übermittlung von Grundsteuer-Steuererklärungen liegen die Grunddaten von Wohnimmobilien und dessen Wohnflächen über das Internet im Elster-Verfahren vor. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für Immobilien war zuvor eine Vorbehaltsaufgabe der Finanzverwaltung durch die Bewertungsstelle in den Finanzämtern. Die Übermittlung des Grundsteuer-Messbetrages von den Finanzämtern an die Städte und Gemeinden erfolgte zuvor auf dem staatlichen Dienstweg, ohne dass die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer eingeschaltet werden mussten. Sämtliche notwendige Daten für die Ermittlung des Grundsteuer-Messbetrages liegen der Finanzverwaltung vor. Durch die Online-Erklärungen werden keine zusätzliche Daten und Informationen der Finanzverwaltung durch die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zur Verfügung gestellt. Dienen womöglich die Online-Daten anderen Zwecken als einer zutreffenden Besteuerung von Immobilien? Gleichzeitig mit der Einführung der Grundsteuer-Erklärungen wurde mit ZENSUS 2022 in Deutschland eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt.
Weshalb fordert man zusätzlich von
36 Millionen Wohnimmobilien Daten im Online-Verfahren an?
Warten auf die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger eine Wiederholung des Lastenausgleichsgesetzes und eine Zwangszuweisung von Flüchtlingen in ähnlicher Form wie nach dem 2. Weltkrieg?
Für eine Grundsteuer-Reform waren auf
keinen Fall Grundsteuer-Erklärungen zwingend notwendig.
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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie Adresse und E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!
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DIE VERFASSERIN
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Nachricht / anonymisiert
Was droht den Nachzüglern?
Zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente drohte man den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern mit der Einschaltung der Steuerfahndung, wenn die Steuererklärungen nicht eingereicht werden.
Am 19. Januar 2023 wies das Handelsblatt darauf hin,
dass noch immer mehr als 40 Prozent der Grundsteuer-Erklärungen
bis zum Ende der Abgabefrist 31. Januar 2023 fehlen.
Bis zum 17. Januar 2023 betrug die Quote nach Angaben vom Handelsblatt der eingegangenen Erklärungen bundesweit 57,4 Prozent, davon im Online-Verfahren Elster 49,8 Prozent.
Die ursprüngliche Abgabefrist wurde bereits
vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert.
Das Handelsblatt stellt die Frage, was Nachzüglern droht und dass sich die Finanzverwaltung bereits darauf einstellt hat. Bei 18 Millionen fehlenden Steuererklärungen wird die Nichtabgabe von Steuerklärungen zum Politikum. Die Frage könnte genauso heißen:
Was droht den verantwortlichen
Politikerinnen und Politikern, wenn sich die
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nachhaltig verweigern?
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DIE VERFASSERINNEN
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DSGVO
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