Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Ein politisches Unglück kommt selten allein!
Immer mehr auch in deutschen Print-Medien „SO“ bezeichnete ->
RIESTER-OPFER ->
befürchten -> dass bei der ->
RIESTER-RENTE ->
wie bei der gesetzlichen Rente eine Doppel-Besteuerung knallhart durchgezogen wird. Denn anders als die gesetzliche Rente ist die ->
RIESTER-RENTE ->
bereits von Anfang an zu 100% zu versteuern. Die ->
RIESTER-RENTE ->
wurde mit dem in die Irre führenden Werbe-Slogan ->
RIESTERN LOHNT SICH WEGEN DER ZULAGEN ->
den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern brühwarm verkauft. Ein gigantisches Blendwerk der ersten Bundesregierung aus ->
SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->
im Zeitraum von 1998 bis 2005. Denn das völlig verkorkste und untaugliche Modell der ->
RIESTER-RENTE ->
als Ergänzung zur gesetzlichen Rente -> war von Anfang an sehr leicht durchschaubar. Mit der Einführung der völlig verkorksten und untauglichen ->
RIESTER-RENTE ->
wurde zunächst mit dem „SO“ bezeichneten ->
RIESTER-FAKTOR ->
die gesetzliche Rente für alle Renten-Bezieherinnen und Renten->Bezieher um
4%
gekürzt. Denn für den Aufbau der völlig verkorksten und untauglichen ->
RIESTER-RENTE ->
sollten abhängig Beschäftigte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ->
4% des Bruttolohns vom Vorjahr -> abzüglich der „SO“ bezeichneten ->
RIESTER-ZULAGEN ->
in einen privaten RIESTER-VERTRAG einzahlen -> um die vollen RIESTER-ZULAGEN -> über beispielsweise Versicherungs-Konzerne, Banken, Fondsgesellschaften oder Bausparkassen -> erhalten zu können.
Die begünstigen Aufwendungen betragen
maximal 4% von 52.500,00 Euro -> also 2.100,00 Euro.
Die „SO“ bezeichneten ->
RIESTER-ZULAGEN ->
betragen ->
175,00 Euro Grund-Zulage!
Zusätzlich gibt es eine Kinder-Zulage von ->
185,00 Euro ->
für Kinder -> die vor dem 01. Januar 2008 geboren wurden. Für Kinder -> die nach dem 01. Januar 2008 geboren wurden beträgt die Kinder-Zulage ->
300,00 Euro!
Neben diesen sogenannten NORMALEN Riester-Verträgen bestand auch die Möglichkeit des Abschlusses von „SO“ bezeichneten ->
MINI-RIESTER-VERTRÄGEN ->
mit einem Mindest-Eigenbeitrag von jährlich 60,00 Euro -> wenn zum Beispiel kein entsprechender Brutto-Arbeitslohn vorlag. Die „SO“ bezeichneten ->
RIESTER-ZULAGEN ->
sind in beiden Fällen gleich. Neben der Zulagen-Regelung besteht ein Sonder-Ausgaben-Abzug bei der Einkommensteuer. Von der Steuer-Ersparnis auf die ->
RIESTER-BEITRÄGE->
werden die Riester-Zulagen wieder zum Abzug gebracht. Dadurch zahlen kinderreiche Familien mit einem NORMALEN Riester-Vertrag die ->„SO“ bezeichneten ->
RIESTER-ZULAGEN ->
aus der Kürzung der Steuer-Ersparnis selbst. Die „SO“ bezeichneten ->
RIESTER-ZULAGEN ->
werden von der Zentral-Stelle in Potsdam direkt an die Riester-Vertrags-Partner ausgezahlt. Aus den Zulagen dürfen die Verwaltungs- und Vertriebskosten beispielsweise bei Versicherungs-Konzernen, Banken, Fondsgesellschaften oder Bausparkassen getragen werden. Die Summe der Zulagen und die Beiträge sind von den Riester-Vertrags-Partner als Bemessungs-Grundlage für die Rente zu garantieren.
Die Ermittlung einer Rendite aus einem unvererblichen
Riester-Vertrag ist trotz dieser GARANTIE praktisch unmöglich!
Kinderreiche Familien zahlen somit ausschließlich aus dem Netto-Einkommen in die Riester-Verträge ein und erhalten während der Ansparphase keine direkte steuerliche Förderung.
Die spätere Auszahlung der Riester-Verträge ist zu 100% steuerpflichtig!
DAS ist eine vollständige Doppel-Besteuerung!
Das bedeutet im Klartext -> dass kinderreiche Familien mit einem NORMALEN Riester- ihre Riester-Zulagen durch die Verrechnung mit der Steuer-Ersparnis selbst zahlen müssen und ihre eigenen Mindest-Eigen-Beiträge aus dem Netto-Einkommen bedienen und später beim Renten-Bezug nochmals in voller Höhe die erhaltene Rente zu versteuern haben. Die Rendite-Versprechen der Riester-Vertrags-Partner aus den abgeschlossenen Riester-Verträgen werden vermutlich aufgrund der ->
Null-Zins-Politik der EZB ->
und dem Zwangsaufkaufprogramm von EU-Staatsanleihen für Versicherungs-Konzerne -> durch das EU-Gesetz Solvency II -> aus dem Kalenderjahr 2012 -> für die ->
RIESTER-OPFER ->
ein leeres Versprechen bleiben. Über das EU-Gesetz Solvency II könnte vermutlich sogar indirekt zum Beispiel auch der Ukraine-Konflikt aus den Mitteln der privaten Altersvorsorge der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger finanziert werden. Durch Erlass ist bereits geregelt -> dass für „SO“ bezeichnete ->
MINI-RIESTER-VERTRÄGE ->
mit monatlichen Renten von circa 20,00 Euro -> der gesamte Betrag als Einmal-Auszahlung erfolgen darf. Höchstwahrscheinlich liegt dem Erlass die Überlegung zugrunde -> dass man das Leid der betroffenen RIESTER-OPFER nicht jeden Monat auf dem Bankkonto immer wieder sichtbar machen möchte. Mit dem asymmetrischen Misch-Modell der Riester-Rente aus einer Zulagen-Regelung und fiskalischer Regelung wollte man -> gemäß den in deutschen Medien veröffentlichten Aussagen der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker der ersten Bundesregierung aus ->
SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->
alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in allen Einkommens-Schichten erreichen und ihnen die Angst vor Altersarmut nehmen. Mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
und der verkorksten und untauglichen
RIESTER-RENTE ->
wurde genau das Gegenteil erreicht -> denn die ersten Bundesregierung aus ->
SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->
schuf lediglich im Kalenderjahr 2001 ein gigantisches Blendwerk. Nach der Ansicht von immer mehr kritischen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern könnte die bereits als totale ->
VOLKS-VERARSCHUNG ->
empfundene und „SO“ bezeichnete volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
und die verkorkste und untaugliche
RIESTER-RENTE ->
kaum noch perverser gestaltet worden sein -> denn die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente schädigt quasi nachhaltig und dauerhaft alle aktuellen und zukünftigen
Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher!
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