Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Pulverfass AGENDA 2010
Mit der Schlagzeile vom 02. Dezember 2022 ->
Reformiert die private Altersvorsorge – jetzt! ->
fordert die WirtschaftsWoche von der Ampel-Regierung eine unverzügliche Rentenreform ein. Das Kabinett unter dem Bundeskanzler Olaf Scholz hatte beschlossen -> eine ->
Fokusgruppe Altersvorsorge ->
Einzusetzen -> die Rentenreformen prüfen soll. Das ist mittlerweile die x-te Rentenkommission seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010.
Antworten und Reaktionen der Parteien aus der Ampel-Koalition und aus der Opposition auf sachliche Kritik zu den bestehenden Modellen der Altersvorsorge ->
„Riester“ und „Rürup“ ->
und zu der nachgelagerten Rentenbesteuerung gibt es nicht. Keine Partei ist seit 20 Jahren ernsthaft bemüht -> eine tragfähige Lösung der Rentenproblematik herbeizuführen.
Opposition findet nur zu Belanglosigkeiten statt.
Zu den Kernthemen -> die die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger tatsächlich bewegen -> besteht vermutlich innerhalb der etablierten Parteien ein einvernehmlicher Konsens über die Einigkeit von Abwarten und Aussitzen. Zu Kernthemen finden im Parlament keine Debatten statt. Vermutlich geht das Watte-Bäuschchen-Werfen im Deutschen Bundestag deshalb immer „lustig“ so weiter -> damit für die Zukunft jede Möglichkeit der Zusammensetzung einer Koalition erhalten bleibt. Von den meisten Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern werden nur die Handlungen der Politik wahrgenommen und nicht die Motive des Handelns hinterfragt. Die Motive des Handelns können die gezielte Zerstörung der sozialen Marktwirtschaft sein. Die Motive des Handelns der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker scheinen dann erbärmlicher zu sein als die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger jemals gedacht haben. Womöglich werden die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker von dem Glauben getragen -> dass der Aktionismus um die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
bei der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> mit der Hilfe der Medien -> zu keinem Störgefühl führen kann. Zu dem Dilemma der nachgelagerten Besteuerung könnten Richterinnen und Richter am Finanzgericht einfach sagen:
Die Steuerbescheide sind
bestandskräftig und somit nicht mehr änderbar.
Die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht genießen in der Bevölkerung ein hohes Ansehen. Im März 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen und Renten gefordert. Das zugrundeliegende Gutachten wurde von Professor Bert Rürup erstellt. Im Kalenderjahr 2004 stellte die Rürup-Kommission das Alterseinkünftegesetz zur nachgelagerten Rentenbesteuerung vor. Ab dem Kalenderjahr 2005 startete mit dem Alterseinkünftegesetz die volle Besteuerung der gesetzlichen Rente. Der Bundesfinanzhof hatte im Kalenderjahr 2021 Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes geäußert und eine Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente angemahnt. Die Verfassungswidrigkeit der Doppelbesteuerung hängt seitdem wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker. Das Bundesverfassungsgericht muss nochmals darüber entscheiden -> ob die eigenen Vorgaben aus dem Kalenderjahr 2002 verfassungsgemäß umgesetzt wurden. Das ->
Pulverfass AGENDA 2010
hat wahrscheinlich das Potential -> die politische Landschaft in der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig grundlegend zu verändern.
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