ZIVILER UNGEHORSAM
Seit nunmehr 14 Monaten ist eine Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland im Amt -> die aus den Parteien ->
SPD, FDP und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->
gebildet wurde. Die ->
LINKS-GRÜN-LIBERALE ->
Regierungs-Koalition stieß während der Gründungs-Findungs-Phase durchaus auf das Interesse von vielen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern -> die weder SPD, FDP oder BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN am 26. September 2021 zur Bundestagswahl gewählt hatten. Viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern waren bereit dazu und auch gespannt -> darauf zu warten -> was die ->
LINKS-GRÜN-LIBERALE ->
Regierungs-Koalition sinnvolles und nutzmehrendes zustande bringen kann. Doch bereits Ende Januar 2022 war für die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern schon erkennbar -> dass viele politische Aktionen der neuen Bundesregierung völlig aus dem Ruder liefen. Nach dem Einmarsch der russischen Armee in Teilen der Ukraine kam es jedoch zu endlosen weiteren unerwarteten ->
FEHLLEISTUNGEN ->
in allen politischen Bereichen.
Übrigens….
…. die Bezeichnung ->
FEHLLEISTUNG ->
wurde durch SIGMUND FREUD geprägt. Der Begriff steht in der Psychoanalyse von FREUD für unbeabsichtigte Handlungen und sprachliche Äußerungen -> die man auch als ->
VERSEHEN -> VERSPRECHER
oder
VERHÖREN ->
bezeichnet. Die gemäß den Einschätzungen und Beurteilungen von SIGMUND FREUD auf einer unbewussten Ebene durchaus Sinn ergeben können. Die Theorie der ->
->
FEHLLEISTUNGEN ->
entwickelte SIGMUND FREUD in seiner Abhandlung ->
ZUR PSYCHO-PATHOLOGIE
des
ALLTAGS-LEBENS ->
die aus dem Jahr 1904 stammt. Doch die ->
FEHLLEISTUNGEN ->
der
LINKS-GRÜN-LIBERALEN ->
Regierungs-Koalition nahmen bis heute im erschreckenden Maße zu. Was man anfangs noch als zu verzeihende ->
FEHLTRITTE ->
einschätzte -> stellte sich sehr schnell als gewollte linksgrüne Politik heraus. Obwohl rein rechnerisch die Oppositions-Parteien im Bundestag mit der Hilfe einiger Volks-Vertreterinnen und Volks-Vertreter aus der FDP mit einem konstruktiven Misstrauens-Votum das Ende der ->
LINKS-GRÜN-LIBERALEN ->
Regierungs-Koalition hätten einläuten können -> wurde diese Handlungs-Möglichkeit bis heute nicht genutzt. Auch Neuwahlen scheinen in unerreichbare Ferne gerückt zu sein -> sodass eine zunehmende Mehrheit der besorgten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nun schon einige Wochen über den gezielten Einsatz des ->
ZIVILEN UNGEHORSAM ->
intensiv nachdenken -> damit man noch Chancen hat -> um weitere FEHLLEISTUNGEN der ->
LINKS-GRÜN-LIBERALEN ->
Regierungs-Koalition zu verhindern. Denn der ->
ZIVILE UNGEHORSAM ->
den man auch als
BÜRGERLICHEN UNGEHORSAM ->
bezeichnet gilt als eine Form der politischen Partizipation -> denn die Wurzeln eines ->
BÜRGERLICHEN UNGEHORSAMS ->
reichen bis weit in die Antike zurück. Mit bewussten symbolischen Aktionen wollten Bürgerinnen und Bürger -> beispielsweise bereits in der Antike -> aus Gewissens-Gründen -> als Unrecht bezeichnete und empfundene rechtliche Normen -> gezielt mit Protesten des ->
ZIVILEN UNGEHORSAMS ->
beenden. Man wollte ein moralisches Recht auf Partizipation demonstrieren -> damit unsinnige Gesetze oder volksschädliche Pflichten sowie volksfeindliche Befehle von regierenden Politikerinnen und Politikern nicht die Einheit eines staatlichen Gefüges schädigen oder sogar vollkommen auseinandersprengen konnten. Mit einem ->
ZIVILEN UNGEHORSAM ->
wollte man zur Beseitigung von politischem Unrecht oder Unsinn Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nehmen. Bürgerinnen und Bürger -> die sich an Aktionen des ->
ZIVILEN UNGEHORSAMS ->
beteiligten war schon in der Antike bewusst -> dass man auf Basis der geltenden Gesetze für Handlungen des ->
BÜRGERLICHEN UNGEHORSAMS ->
bestraft werden konnte. Gemäß der Einschätzung von Historikerinnen und Historikerinnen ging es schon damals den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Aktionen des ->
BÜRGERLICHEN UNGEHORSAMS ->
um Menschenrechte innerhalb der bestehenden Ordnung. Es war also kein Volks-Widerstand -> der sich auf die Ablösung einer bestehenden Herrschafts-Struktur richtetet.
Die Aktions-Formen und Protest-Methoden des zivilem UNGEHORSAMS
und des WIDERSTANDS gleichen sich noch heute in vielen Fällen
mit denen in der Antike!
Man beansprucht ein Recht auf WIDERSTAND -> das sich jedoch von einem Widerstandsrecht im DEUTSCHEN GRUNDGESETZ deutlich unterscheidet. Mit Aktionen des ->
ZIVILEN UNGEHORSAMS ->
möchten Menschen in den meisten Fällen auf einzelne Gesetze oder Regeln hinweisen -> die man uneigennützig als ungerecht oder bedrohlich empfindet. Mit dieser Art des Protestes will man auf eine Veränderung hinwirken.
ZIVILEN UNGEHORSAM ->
kann durch das Gewissen ausgelöst werden -> weil man zum Beispiel auf Gesetze oder Regeln -> die man als ungerecht bewertet öffentlich und symbolisch hinweisen möchte. Dabei berufen sich Menschen -> die einen ->
ZIVILEN UNGEHORSAM ->
praktizieren möchten oftmals auf ->
VERNUNFTS- oder NATUR-RECHTE!
Also quasi auf ein höheres Recht. Es gab und gibt auch Fälle von ->
ZIVILEN UNGEHORSAM ->
die sich auf göttliches Recht berufen. Inwieweit Aktionen grundsätzlich gewaltfrei sein müssen -> da das Konzept des ->
ZIVILEN UNGEHORSAMS ->
ursprünglich auf Gewaltfreiheit basierte -> ist aktuell von den jeweils verwendeten Definitionen von Gewalt abhängig. Den Begriff des ZIVILEN UNGEHORSAMS beschrieb ausführlich der US-Bürger ->
HENRY DAVID THOREAU ->
in seinem Essay ->
CIVIL DISOBEDIENCE!
THOREAU erklärte in seinem Essay -> warum er aus Protest gegen den Krieg gegen Mexiko und die Sklaven-Haltung keine Steuern mehr bezahlte. THOREAU befasste sich nicht direkt mit ZIVILEM UNGEHORSAM -> sondern hauptsächlich mit den ->
GEWISSENS-KONFLIKTEN ->
die THOREAU als Bürger, Wähler und Steuerzahler der USA mit sich auszutragen hatte. Militärischer Dienst im Krieg und die Bezahlung von Steuern stellten für THOREAU Fälle dar -> in denen eine US-Bürgerin oder ein US-Bürger dem Staat aus Gewissens-Gründen den Gehorsam verweigern kann. Der US-Bürger ->
HENRY DAVID THOREAU ->
vertrat die Meinung -> dass Regierungen vom Volk gewählte künstliche Gebilde sind -> die den Zweck dienen sollten -> die Interessen und Wünsche des Volkes umzusetzen.
HENRY DAVID THOREAUs ->
Überlegungen zu einem ZIVILEN UNGEHORSAM zielten eindeutig darauf ab -> dass man durch Aktionen des ->
ZIVILEN UNGEHORSAMS ->
eine bessere Regierung erhalten kann. Denn ungerechte Gesetze und Handlungen von gewählten Politikerinnen und Politikern sollten von redlichen Bürgerinnen und Bürgern -> die sich einem höheren Gesetz als der Verfassung oder dem der Mehrheit verpflichtet fühlten -> auf ihre Legitimität überprüft werden. Die Ideen, Gedanken, Vorstellungen und Hoffnungen von ->
HENRY DAVID THOREAU ->
bauten auf den Gründungs-Mythos der USA auf -> der beinhaltet -> dass einzelne Personen und Gruppen gegen alle Widrigkeiten Recht schaffen können. Das spiegelt sich beispielsweise auch in den sogenannten ->
FEDERALIST PAPERS ->
aus den Jahren 1787 und 1788 wider. In diesen sogenannten ->
FEDERALIST PAPERS ->
wird der Einzelne als grundlegendes Element jeder politischen Einheit beschrieben. In den USA der 1840er und 1850er Jahre führte dieses Politik-Verständnis zu diversen sozialen und politischen Experimenten -> die neben anderen teils frühsozialistisches auch teilweise anarchistisches Gedankengut aufgriffen.
HENRY DAVID THOREAU ->
war sich auch der Gefahr bewusst -> dass man für Protest-Aktionen im Rahmen des ->
ZIVILEN UNGEHORSAMS ->
bestraft werden kann. Rechtsphilosophisch betrachtet steht eine handelnde Personen also in einem Spannungsfeld zwischen dem durch gesetzliche Normen gegebenen positiven Recht -> dem quasi jede Staats-Bürgerin und jeder Staats-Bürger unterworfen ist -> sowie den Gerechtigkeits-Normen -> durch die man sich durch das Gewissen verpflichtet fühlt.
Denn ein ZIVILER UNGEHORSAM kann nur im
Rahmen einer staatlichen Einheit praktiziert werden.
ZIVILER UNGEHORSAM setzt Rechtsnormen voraus -> die von einem Staat oder einer gewählten Regierung durchgesetzt werden können. Doch jede Staats-Bürgerin und jeder Staats-Bürger -> in einer DEMOKRATIE die Normen unterworfen sind -> sollte die Freiheit haben -> dass man die gesteckten Normen entweder akzeptieren oder teilweise sowie auch komplett ablehnen kann. Gemäß den Ansichten und Einschätzungen von ->
HENRY DAVID THOREAU ->
kann man von Menschen -> die Rechts-Normen oder Regierungs-Weisen moralisch motiviert beanstandeten nicht mehr erwarten -> dass man das politische System -> das man stark kritisiert -> gleichzeitig bedingungslos akzeptiert und dessen Fehlleistungen auf Dauer hinnimmt. Dennoch müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger bestehende Gesetze respektieren -> solange sie gerecht sind und den Bestand der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden. Daraus resultiert an jede Bundesbürgerin und jeden Bundesbürger die Forderung -> wie es der deutsche Philosoph und Soziologe ->
JÜRGEN HABERMAS ->
der auch als Professor für Philosophie an der Universität Frankfurt am Main lehrte -> eine Form des qualifizierten ->
RECHTS-GEHORSAMS.
JÜRGEN HABERMAS ist einer der weltweit meist rezipierten Philosophen und Soziologen der Gegenwart. Mit der Form des bewussten Verstoßes gegen rechtliche Normen und einzelne Gesetze können Bundesbürgerinnen und Bundesbürger Zeichen setzen -> die zum Beispiel auf die Beseitigung eines wahrgenommenen Unrechts abzielen.
Es ist quasi das empfundene
moralische Recht auf politische Teilhabe und Gerechtigkeit!
ZIVILER UNGEHORSAM ->
ist also eine Form der Beteiligung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger am politischen Prozess der Willensbildung und Entscheidung. Zu einer parlamentarischen ->
DEMOKRATIE ->
wie es die Bundesrepublik Deutschland ist -> gehören natürlich Initiativen ebenso zur politischen Willensäußerung -> wie Parlamente, Parteien und Verbände. Denn in einer funktionierenden parlamentarischen ->
DEMOKRATIE ->
sind die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zwischen den Wahlen nicht zur ->
SCHWEIGENDEN MEHRHEIT ->
verpflichtet oder sogar verdammt. Bundesbürgerinnen und Bundesbürger können ihre Interessen -> die in der täglichen Wahrnehmung unterrepräsentiert sind -> durch die Partizipation der Mehrheit in die politischen Prozesse einfließen lassen. Denn der ->
BÜRGERLICHE UNGEHORSAM ->
ist bekanntlich keine Erfindung der Neuzeit -> sondern ein politisch wirksames Werkzeug -> dessen Wurzeln bis tief in die Antike reichen. In der Bundesrepublik Deutschland kann selbstverständlich das Ziel eines ->
ZIVILEN UNGEHORSAMS ->
die Durchsetzung von Rechten der Mehrheit von Bundesbürgerinnen und Bundesbürger Bürger in der bestehenden Ordnung sein. Denn ein ->
ZIVILER UNGEHORSAM ->
zielt nicht auf die Ablösung aktueller politischer Macht-Systeme -> wie es im Artikel 20 Absatz 4 des DEUTSCHEN GRUNDGESETZES definiert und beschrieben ist. Das
DEUTSCHE GRUNDGESETZ ->
Artikel 20 Absatz 4 -> erlaubt es jeder Bundesbürgerin und jedem Bundesbürger gegen Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorzugehen und die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland auch gewaltsam zu verteidigen. Damit nicht jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger nach eigenen Vorstellungen und Ideen Gewalt anwendet -> ist dies nur als letzte Möglichkeit vorgesehen -> wenn Politikerinnen, Politiker, Parteien oder amtierende Bundes- oder Landesregierungen andere Wege vorsätzlich versperren.
Als wesentlich wird zum Beispiel
die Gewaltfreiheit hervorgehoben -> ohne die
ein Widerstand nicht gerechtfertigt ist!
Übrigens….
…. nur einmal „SO“ zum Überdenken: Im Zuge der afro-amerikanischen Bürgerrechts-Bewegung findet eine bis heute bestehende Verletzung dieses Prinzips der ->
Gewaltfreiheit ->
durch die radikalen Teile der ->
BLACK-PANTHER-BEWEGUNG ->
nicht nur in den USA statt. Im Gegensatz zum prominenten und die Gewaltfreiheit propagierenden Vertreter wie ->
Martin Luther King ->
setzten immer mehr Aktivistinnen, Aktivisten, Protestlerinnen und Protestler aus vielen Bereichen auf Anwendung von Gewalt -> zur Durchsetzung ihrer meist linksgrünen Ideen, Ideologien und Zielsetzungen. Dabei ist der Fokus langfristig auf den Aufbau von Agitations-Netzwerken gerichtet. Es sind sehr unterschiedliche Aktions- und Protestformen -> die immer öfter radikal unter Einsatz von Gewalt verlaufen. Mit gewaltfreiem ->
ZIVILEN UNGEHORSAM ->
haben solche Aktions- und Protest-Formen nicht mehr das Geringste zu tun:
Blockaden oder Sitzblockaden!
Nicht gewerkschaftlich organisiert Streiks!
Demonstrationen -> bei denen sich Aktivistinnen und
Aktivisten anketten oder ankleben!
Personen- oder Sachbeschädigungen!
Errichtung von Protest-Camps!
Asylbildung in Gebäuden von Behörden und Kirchen!
Das sind Handlungen ohne rechtliche Grundlagen. Denn ein ->
ZIVILER UNGEHORSAM ->
ist ein Regelverstoß -> der sich bewusst und begrenzt gegen ein Gesetz, gegen eine Verpflichtung oder gegen eine Maßnahme des Staates sowie gegen Fehlleistungen von amtierenden Regierungen richtet -> wenn man als Bundesbürgerin oder Bundesbürger befürchten muss -> das Arbeitsplätze, Existenzen, Wohlstand, soziale Sicherheit, Freiheit oder sogar der Industriestandort Deutschland vernichtet werden könnte. Jedes Jahr müssen Verwaltungs- und Polizei-Behörden im Herbst den Hambacher Forst räumen -> um dann im Frühjahr eine erneute Besetzung zu erleben. Denn die Motive der Aktivistinnen und Aktivisten sind nicht ganz klar erkennbar.
Die Ereignisse um den Hambacher Forst
sind kein Lehrbeispiel für einen ZIVILEN UNGEHORSAM.
Denn durch gezielte Des-Informationen treffen vermutlich versteckte linksgrüne Interessen ganz gezielt auf Wirtschafts-Interessen aufeinander. Denn im Vordergrund steht höchstwahrscheinlich nicht der Schutz des Waldes und der dort beheimateten Tiere -> sondern ein politisch linksgrünes Ziel -> damit man den Braunkohle-Abbau und die Erzeugung von Strom durch Braunkohle-Kraftwerke beenden kann. Der ->
Hambacher Forst ->
ist deshalb ein äußerst erschreckendes Lehrbeispiel für die radikale Durchsetzung versteckter Interessen und zur Unterwanderung und Manipulation von Interessen der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sowie Handwerksbetriebe, Einzelhändler und Unternehmen -> die auf verlässliche Strom-Lieferungen angewiesen sind. Die Proteste rund um den ->
Hambacher Forst ->
waren auch nicht immer gewaltfrei. Polizistinnen, Polizisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RWE wurden -> gemäß diverser Medien-Berichte mit Steinen, Molotow-Cocktails, Feuerwerkskörpern und sogar mit Handgranaten aus dem 2. Weltkrieg beworfen. Es gibt auch Medien-Berichte -> die von Materiallager berichten -> in denen das benötigte Material und die Werkzeuge zum Bau von Baum-Häusern vorgehalten wird.
Mit legitimen ZIVILEN UNGEHORSAM haben die Ereignisse
am Hambacher Forst -> gemäß den Einschätzungen von erfahrenen
und unabhängigen Rechts-Wissenschaftlerinnen und
Rechts-Wissenschaftlern nichts mehr gemeinsam!
Denn im moralisch begründeten Widerstand wird das aktuell existierende Rechtssystem grundsätzlich akzeptiert -> während es in anderen Fällen bis zur Ablehnung geht und die Rechtmäßigkeit gegen geltende Gesetze mit Gewalt zu verstoßen -> als legitim zu bewerten werden. Die Vorgänge am ->
Hambacher Forst ->
werden dazu führen -> dass eines Tages Politikerinnen, Politiker, Aktivistinnen und Aktivisten einsehen müssen -> dass das gesamte Szenario nur Verliererinnen und Verlierer produziert hat. Was am Hambacher Forst geschehen ist -> das ist ein drastisches und dramatisches Lehrbeispiel -> wie ein ziviler WIDERSTAND oder UNGEHORSAM für linksgrüne Ziele Jahrelang missbraucht werden kann. Deshalb stellen sich immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger schon seit vielen Monaten die berechtigte Frage inwieweit man ->
FRIDAYS FOR FUTURE ->
noch als ZIVILEN UNGEHORSAM einordnen kann. Vermutlich war sich die Schwedin ->
Greta Thunberg ->
nicht bewusst -> welche Ausmaße ihr Aufruf zu KLIMA-PROTESTEN im August 2018 einmal annehmen würde. Alle diese Szenarien finden außerhalb jeglicher rechtlich anerkannten Organisationsform statt. Die Kern-Aktivitäten sind dezentral organisierte und gesponsorte Demonstrationen -> die nicht nur an Freitagen während der Schulzeit beginnen. Gemäß den Darstellungen in westlichen Medien sollen mehr als 50% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwischen 14 und 19 Jahre alt sein. Davon sind gemäß von Recherchen 72% Schülerinnen, Schüler, Studentinnen und Studenten von Gymnasien und Universitäten. Was ursprünglich als Verstoß gegen geltendes Recht begonnen hat -> das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht in deutschen Schulen -> wird noch immer von den meisten deutschen Politikerinnen und Politikern als willkommene Initiative zum KLIMA-SCHUTZ und zur KLIMA-RETTUNG hochgelobt. Diese Proteste würden hohen Respekt verdienen. Das ist auch die einhellige Meinung von linksgrünen Journalistinnen und Journalisten. Auch die in Großbritannien als sogenannte Graswurzel-Bewegung entstandene Umweltschutz- und Protest-Bewegung ->
EXTINCTION REBELLION ->
ist bereits längere Zeit in der Bunderepublik Deutschland aktiv. Während der Artikel 20 Absatz 4 des DEUTSCHEN GRUNDGESETZES quasi den Widerstand zur Pflicht erklärt -> gegen Missstände vorzugehen -> die eine vorherrschende staatliche Ordnung gefährden-> ist ein ZIVILER UNGEHORSAM gemessen daran vorerst mit einem tatsächlichen Verstoß gegen geltende Gesetze und Verordnungen verbunden. Unabhängig vom dem Ziel -> das man erreichen möchte.
ZIVILER UNGEHORSAM ->
ist im deutschen Recht weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat. Die möglichen Sanktionen betreffen deshalb nicht den zivilen gewaltfreien WIDERSTAND -> sondern nur konkrete und nachweisbare Rechtsverletzungen -> die zum Beispiel von hyperaktiven und übermotivierten KLIMA-AKTIVISTINNEN und KLIMA-AKTIVISTEN begangen wurden. In der juristischen Rechtfertigung ist ZIVILER UNGEHORSAM und auch gewaltfreier WIDERSTAND nur eine Straftat -> wenn dadurch geltende Gesetze verletzt werden. Sitzblockaden oder andere Blockaden können den Tatbestand der Nötigung nach §240 StGB erfüllen und somit einen Verfolgungszwang gemäß §152 StPO begründen. Der Artikel 20 Absatz 4 des DEUTSCHEN GRUNDGESETZES gesteht allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern das Widerstandsrecht gegen Bestrebungen -> die den Rechtsstaat und die Demokratie gefährden zu -> wenn keine andere Abhilfe möglich ist.
Nur Beamtinnen und Beamte unterliegen der Treuepflicht!
Das heißt im Klartext -> dass man stets zur definierten Dienstleistung bereit sein muss -> um für die Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintreten zu können. Beamtinnen und Beamte sollen auch Mäßigung und Zurückhaltung an den Tag zu legen -> wenn sie sich politisch betätigen -> damit man den Pflichten gerecht werden kann -> die sich aus der Tätigkeit im Amt ergeben. Beamtinnen und Beamte sollten sich im und außer Dienst immer so verhalten -> dass sie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden -> so wie es die Stellung und das Amt erfordert. Beamtinnen und Beamte haben also alles zu unterlassen -> was das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde schaden könnte. Wer als Beamtin oder Beamte dagegen mehrfach und intensiv verstößt -> kann in letzter Konsequenz aus dem Beamtendienst entfernt werden. Sollte also eine Beamtin oder ein Beamter Bedenken an der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung haben -> dann hat er unverzüglich im Dienstweg diesen Vorbehalt bei seinem nächsten Vorgesetzten geltend zu machen. Eine Beamtin oder ein Beamter wird von der Verantwortung für seine Handlungen erst befreit -> wenn man der Remonstrations-Pflicht nachgekommen ist. Die ->
Remonstrations-Pflicht ->
ist die Pflicht einer Beamtin oder eines Beamten -> Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Das ist geregelt im §56 Bundesbeamtengesetz und im §38 des Beamtenrechtsrahmengesetzes. Als politisch wirksame Waffe gegen Unrechts-Systeme und anhaltende Fehlleistungen von Politikerinnen und Politikern in Regierungs-Ämtern ist der ->
ZIVILE UNGEHORSAM ->
schon sehr lange in der Bundesrepublik Deutschland bekannt. Gefährlich ist lediglich die systematische Infiltration durch gesteuerte oder bezahlte ->
AKTIVISTINNEN und AKTIVISTEN ->
die nur die Absicht haben die bestehende Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland als solche destabilisieren und zum ZIVILEN UNGEHORSAM oder WIDERSTAND aufrufen -> um staatsfeindliche Zielsetzungen oder linksgrüne irrwitzige Ideologien unter dem Deckmantel des ->
ZIVILEN UNGEHORSAMS ->
gezielt zu verstecken.
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