Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Entkoppelung von der Wirklichkeit
Die Gewaltenteilung ist das tragende Organisations- und Funktionsprinzip eines Rechtsstaates -> um Machtmissbrauch in den demokratischen Strukturen zu vermeiden. In der vermeintlich modernen Welt durch Digitalisierung führten die technischen Möglichkeiten bei den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
zu dem Irrglauben der Selbst-Steuerung von Verwaltungs-Strukturen und Selbst-Regulierung von Verwaltungsvorgängen durch zum Beispiel ->
ELSTER ->
und andere Online-Verfahren.
Welche Behörde soll zum Beispiel
eine Kontroll-Funktion beim Bargeld übernehmen?
Die geplante Reduzierung des Bargeldes dient höchstwahrscheinlich zur Vorbereitung auf die geplante Abschaffung des Bargeldes.
Die Machtstrukturen in einer Demokratie würden
sich bei der Abschaffung von Bargeld zugunsten von
FinTech-Konzernen verschieben!
Nach übereinstimmenden Medienberichten scheinen die gesamten Krypto-Plattformen zusammen zu brechen.
Bargeld ist ein bewährtes gesetzliches Zahlungsmittel!
Objektiv betrachtet gibt es keine Gründe ->
den Bestand des Bargeldes zu begrenzen und zu reglementieren!
Der Cum-Ex-Skandal und der Wirecard-Skandal waren nur durch die Digitalisierung des Geldes möglich. Aufgrund des bestehenden Personal-Notstandes in allen Behörden wird jede zusätzliche Aufgabenverteilung zusehends undurchführbar. Keine Behörde kann flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland den Bestand von Bargeld in Privat- und Geschäftshaushalten überwachen und kontrollieren. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker führen die Bundesrepublik Deutschland mit volksschädlichen und volksfeindlichen Regelungen sowie einem überbordetem Bürokratismus an den Rand der ->
Unregierbarkeit und Unverwaltbarkeit.
Die Sozialstaats-Reformen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
führten zur ->
Entkoppelung von der Wirklichkeit ->
und dem drohenden Ende des Industrie-Standortes Deutschland. Die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
scheint aus einer verbrämten linksgrüner Ideologie heraus entstanden zu sein. Die Legislative hat seit der Einführung der sogenannten ->
AGENDA-REFORMEN ->
die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sowie die Judikative und die Exekutive mit unsinnigen Regelungen völlig überfordert. Der Glaube an die Möglichkeit eines ständigen und allumfassenden Daten-Abgleichs bei einer privaten Altersvorsorge zwischen der Zentralstelle für die Riester-Zulagen in Potsdam, der Finanzverwaltung, der Deutschen Rentenversicherung und den involvierten Versicherungs-Gesellschaften hatte das Riester-Desaster mit seiner vermeintlichen Hartz-IV-Sicherheit und der fatalen Berufsfalle erst möglich gemacht. Die Lügen- und Märchen-Geschichten um die Riester-Rente sind bis heute noch immer nicht ausgeräumt.
Noch immer wird die gesetzliche Rente um den so genannten
Riester-Faktor um 4% gekürzt ->
auch wenn kein Riester-Vertrag abgeschlossen wurde!
Dieses Problem hob der verstorbene CDU-Politiker und ehemalige Bundessozialminister ->
Norbert Blüm ->
bereits im Kalenderjahr 2001 hervor. Daneben steht die Verfassungswidrigkeit der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente im Raum. Die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
kann sich also noch immer zum größten Skandal entwickeln -> den die Bundesrepublik Deutschland seit der Gründung erlebt hat.
Die so genannte nachgelagerte Besteuerung
der gesetzlichen Rente –> die im Kalenderjahr 2005 eingeführt wurde –>
ist höchstwahrscheinlich unreparierbar!
Nicht die Judikative sondern die Legislative hätte einen Rückbau einleiten müssen -> damit die Exekutive nicht überfordert wird und die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nicht dauerhaft unter den Leiden der Ungewissheit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
zu leben haben. Eine Steuerreform über einen Zeitraum von 35 Jahren –> Kalenderjahre 2005 bis 2040 –> für mehr als 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern -> unter der Prämisse -> dass eine steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen und Renten zu keiner Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente führen darf -> so wie vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Kalenderjahr 2002 gefordert -> kann nur durch Unvernunft entstanden sein. Der Unvernunft liegen der Übereifer und der Regulierungswahn der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
zugrunde -> die aus dem vermeintlichen Reformstau bis zur Zeit des verstorbenen CDU-Politikers und ehemaligen Bundeskanzlers ->
Helmut Kohl ->
durch den ersten rot-grünen Regierungsversuch -> über die Abschaffung der sozialen Marktwirtschaft -> der Einführung des eiskalten Neoliberalismus diente. Cum-Ex, Wirecard und die Abschaffung des Bargeldes sind ebenfalls Auswüchse und Folgen des Neoliberalismus. Im Mai 2021 hatte der Bundesfinanzhof in München entschieden -> dass der steuerliche Grundfreibetrag nicht in die Prüfung der Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente mit einfließen darf. Die Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesfinanzhofes löste im Bundesfinanzministerium in Berlin vermutlich Panik aus. Wer sich mit Steuerfragen beschäftigt hat sich längst von der Illusion befreit -> dass es ein absolut gerechtes Steuersystem geben kann.
Die Steuern dienen der Finanzierung des Staatshaushalts.
Eine sachgerechte Steuerpolitik kann durch Steuer-Erhebungen dazu beitragen -> dass für staatliche Transferleistungen Mittel für die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern bereit gestellt werden. Das ständige Vortäuschen einer Ideologie des gerechten Steuersystems dient nur dem Stimmenfang bei Wahlen. Durch koordinierte Maßnahmen aus bestimmten Bereichen der Legislative, Judikative und Exekutive wurden mit hinterlistigen Methoden und Mitteln Bemühungen abgestraft, sinnvolle und nutzmehrende Reformen der Altersvorsorge zum Wohle der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger herbeizuführen. Höchstwahrscheinlich müssen bei den Finanzämtern für alle aktuellen Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher die bisher erteilten Steuerbescheide der Kalenderjahre 2005 bis 2021 geändert und die Steuer-Überzahlungen erstattet werden. Vermutlich muss nach der abschließenden und ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die gesetzliche Rente zunächst einmal wieder mit dem so genannten Ertragsanteil –> der gültigen Regelung bis zum Kalenderjahr 2004 –> versteuert werden. Danach stände die Bundesregierung vor dem Scherbenhaufen einer verfehlten Sozial- und Steuerpolitik der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010!
Schadenfreude ist deshalb unangebracht. In den EU-Mitgliedstaaten wird man sich über die Nicht-Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
die die verantwortlichen deutschen Politikerinnen und Politiker auch allen anderen EU-Mitgliedstaaten empfohlen hatten –> womöglich heute freuen. Sachlich und nüchtern betrachtet müssten in den Finanzämtern in der Bundesrepublik Deutschland jeder Einzelfall für jedes Kalenderjahr getrennt aufgerufen und bearbeitet werden.
Das nennt man im Klartext:
Sisyphus-Arbeit in einem Mega-Gau!
Um dieses zu erwartende Chaos zu verhindern hatte vermutlich der SPD-Genosse und Bundeskanzler OLAF SCHOLZ -> in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister -> zur Abfederung der Wirkungen des Urteils vom Bundesfinanzhof vorgeschlagen -> die Übergangsregelung-> um weitere 20 Jahre bis zum Kalenderjahr 2060 zu verlängern. SCHOLZ hatte zuvor alle Zeit der Welt gehabt -> sämtliche Unwägbarkeiten wieder aus dem Weg zu räumen -> sowie den Schaden für aktuelle und zukünftige Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher in Grenzen zu halten. SCHOLZ hätte in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister die Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus Mai 2021 noch verhindern können und sogar verhindern müssen -> um anstelle einer weiteren Verlängerung der Agenda-Leiden um 20 Jahre sinnvolle Regelungen herbeizuführen -> damit die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger das Vertrauen in einen funktionsfähigen demokratischen Staat nicht vollständig verlieren.
Der noch amtierende Bundeskanzler kann jedoch
diesmal vermeintliche Erinnerungslücken nicht noch einmal vortragen!
Die verantwortlichen Eliten können nicht leugnen -> seit 17 Jahren von der latenten Verfassungswidrigkeit der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente gewusst zu haben. Die Verfassungswidrigkeit der Doppelbesteuerung liegt höchstwahrscheinlich von Anfang an bereits zur Einführung der so genannten nachgelagerten Besteuerung im Kalenderjahr 2005 vor.
Rechnerisch ist die Doppelbesteuerung einfach zu belegen.
Wenn das Bundesverfassungsgericht das Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 für verfassungswidrig erklären sollte -> werden sich Trittbrett-Fahrerinnen und Trittbrett-Fahrer sicherlich zu Wort melden -> die schon immer davor gewarnt haben wollen. Zu keiner Fehlentwicklung und zu keiner Fehlentscheidung wurde im Bundeskanzleramt frühzeitig die Reißleine gezogen. Seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
sind Aussitzen und Abwarten zu den Prinzipien im Bundeskanzleramt geworden. Das könnte bald zum Untergang des Industrie-Standortes Deutschland führen. Mutlosigkeit und Willfährigkeit können die Phase des möglichen Untergangs des Industrie-Standortes Deutschland noch beschleunigen. Vermutlich waren die 20 Jahre Verlängerung ein Alleingang von SCHOLZ. Dass der Bundeskanzler die Übergangsregelung der Renten-Besteuerung zur Camouflage nochmals um 20 Jahre verlängern wollte -> ist an sozialer Kälte kaum noch steigerungsfähig. Womöglich endet aber die Verlängerung der Leiden der volksschädlichen und volksfeindlichen ->
AGENDA 2010 ->
aus dem Bundesfinanzministerium mit den Worten ->
Die Renten-Steuerbescheide sind bereits bestandskräftig!
Ignoranz und Arroganz können sich mit den Themen ->
Cum-Ex
Wirecard
Deutschlandbank
Energiewende
Rentenbesteuerung
Riester-Rente
für den SPD-GENOSSEN und amtierenden Bundeskanzler SCHOLZ zu einem „SO“ bezeichneten
SECHSFACH-WUMMS ->
entwickeln -> wenn auch noch für 17 Jahre zu viel einbehaltenen Steuern zurückgezahlt werden müssen.
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