Dampf ablassen – 07. November 2022

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Freiheitsstrafen für 2 frühere Bank-Manager

 

Mehrere deutsche Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten seit Jahren den

Cum-Ex-Skandal

auf. Es gab immer wieder Razzien bei Banken und Bank-Managerinnen und Bank-Manager. Juristisch belangt wurden jedoch nur sehr wenige am

Cum-Ex-Skandal

beteiligte Personen. Bereits im März 2020 verurteilte das Landgericht Bonn zwei britische Aktienhändler zu Bewährungsstrafen. Ein weiteres Bonner Verfahren mündete im Sommer 2021 in eine Haftstrafe für einen ehemaligen Bank-Manager. Anfang Februar 2022 verurteilte dann das Landgericht Bonn den früheren Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der Hamburger

Privatbank Warburg

zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Im milliardenschweren

Cum-Ex-Skandal

hat aktuell das Landgericht Wiesbaden ein Urteil gefällt. Ein ehemaliger Bank-Manager der Hypovereinsbank wurde wegen Steuerhinterziehung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Ein weiterer ehemaliger Bank-Manager erhielt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 3 Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

Auch auf Bewährung!

Zudem müssen die Bank-Manager 60.000,00 Euro – beziehungsweise 20.000,00 Euro an die Staatskasse zahlen und die Verfahrenskosten tragen.

Die Staatsanwaltschaft hatte

mehrjährige Haftstrafen ohne Bewährung gefordert!

Bewährungsstrafen für milliardenschweren Steuerbetrug ?

Die KLEINEN hängt man die GROSSEN lässt man laufen!

Wann wird Bundeskanzler Scholz

wegen des Cum-Ex-Skandals vor Gericht gestellt?

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitten wir die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB alle Namen und Adressen sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung können wir jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Gesetzeslücke gezielt ausgenutzt: Cum-Ex!

 

Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Banken und andere Finanz-Jongleure eine Gesetzeslücke aus, um die Finanzämter in unserer Heimat zu betrügen. Rund um den Dividenden-Stichtag wurden Aktien mit

CUM und ohne EX

Ausschüttungs-Ansprüche zwischen mehreren beteiligten Banken, Unternehmen und Personen hin- und hergeschoben. Am Ende mussten deutsche Finanzämter Kapitalertragsteuern erstatteten, die niemals gezahlt wurden. Der Bundesrepublik Deutschland entstanden – gemäß Schätzungen zufolge – Schäden in Höhe von mindestens

10 Milliarden Euro!

Erst 2012 konnte das Steuerschlupfloch CUM-EX geschlossen werden!

Der Bundesgerichtshof entschied 2021,

dass CUM-EX-GESCHÄFTE als Steuerhinterziehung zu werten sind!

Deutsche Gerichte haben seitdem beteiligte Personen, Banken und Unternehmen verurteilt. Doch den SPD-Politiker und heutigen Bundeskanzler

OLAF SCHOLZ

hat man bis heute verschont!

WARUM?

Das fragen sich immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Denn auch zum

WIRECARD-SKANDAL

soll es einige Verbindungen geben. Ist es nur die Vergesslichkeit, die den SPD-Politiker und heutigen Bundeskanzler

OLAF SCHOLZ

noch vor Strafverfolgung schützt? Wir glauben, wie immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, dass da wesentlich mehr dahinter steckt. Möglicherweise sind viel mehr Politikerinnen und Politiker in die Skandale

CUM-EX und WIRECARD

verstrickt, als bislang bekannt wurde.

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DIE VERFASSER

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DSGVO

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Das Wichtigste zur

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