Dampf ablassen – 10. Oktober 2022

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Zahl der Strom- und Gassperrungen steigen an!

 

Schon vor dem dramatischen Anstieg der Inflation und der Energiepreise hat die Zahl der Strom- und Gassperren wegen unbezahlter Rechnungen wieder dramatisch zugenommen. Im Jahr 2021 erhöhte sich die Zahl der Strom-Sperrungen in Deutschland um 2% auf rund 235.000. Das kann jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger im

Monitoringbericht der Bundesnetzagentur

und des

Bundeskartellamtes

nachlesen. Die Zahl der Gas-Sperrungen erhöhte sich sogar um rund 12% auf rund 27.000.

Damit waren etwa 0,4% aller Strom-Kundinnen und

Strom-Kunden sowie 0,2% aller Gas-Kundinnen und Gas-Kunden

in unserer Heimat von Liefer-Stopps betroffen!

Energie-Expertinnen und Energie-Experten rechnen bis Dezember 2022 mit einer deutlichen Erhöhung der Liefer-Stopps von Strom und Gas.

Ab Januar 2023 soll es zu einem exponentiellen

Anstieg der Liefer-Stopps von Strom und Gas kommen!

Denn die Politikerinnen und Politiker

in allen EU-Mitgliedstaaten agieren immer

rat-, hilf- und planloser!

Das zeigt bereits heute wie kraftlos und verbraucht das sinnlose Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft immer schon war und auch in Zukunft sein wird. Wenn es auch noch zum teilweise Zusammenbruch der

DEUTSCHEN WIRTSCHAFT

kommen sollte, dann naht auch das schnelle Ende des Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft sowie das Kollabieren der EURO-Gemeinschaftswährung.

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitte ich die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen und die Adressen sowie meine E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Wird 2023 das DOPPEL-WUMMS-JAHR der Strom- und Gassperrungen?

 

Der Anstieg der Strom- und Gassperrungen im Jahr 2022 ist auf nachgeholte Sperrungen aus dem Jahr 2020 und 2021 zurückzuführen. Denn wenn Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch die Zwangsmaßnahmen der Politik während der Hochphase der

COVID-19-PANDEMIE

in finanzielle Notlagen gerieten, dann hatte man im ersten Jahr der

COVID-19-PANDEMIE

zeitweise ein sogenanntes

Leistungs-Verweigerungs-Recht!

Säumigen Zahlerinnen und Zahlern mussten Zahlungen für Strom und andere Leistungen der

Daseins-Vorsorge

gestundet werden.

Vermutlich wollten deutsche Politikerinnen und Politiker ihr

Gewissen beruhigen oder Demonstrationen oder innere Unruhen vermeiden!

Damals verzichtete sogar ein großer Teil der Strom- und Gaslieferanten freiwillig auf eine Sperrung bei ihren Kundinnen und Kunden. Auch im Jahr 2021 hat rund die Hälfte der Strom- und Gaslieferanten freiwillig auf eine Sperrung bei ihren Kundinnen und Kunden verzichtet. Ein solidarisches Verhalten der Strom- und Gaslieferanten.

Darauf hatten deutsche Politikerinnen

und Politiker >so gut< wie keinen Einfluß!

Für 2022 liegen nach Angaben der

Bundesnetzagentur und vom Bundeskartellamt

noch keine Daten über Strom- und Gassperrungen vor. Der Anstieg der Energiekosten im Jahr 2022 ist durch die fatale Politik der neuen Bundesregierung zurückzuführen und hat bereits dazu geführt, dass immer mehr Strom- und Gaskunden mit ihren Strom- und Gasrechnungen in Zahlungs-Verzug geraten. Das wird in den Jahren 2022 und 2023 zu einem deutlichen Anstieg der Sperrungen führen. Doch diesmal dürfen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nicht auf ein solidarisches Verhalten der Strom- und Gaslieferanten hoffen, denn man ist selbst in unverschuldete Notlagen geraten. Obwohl Politikerinnen und Politiker sowie Journalistinnen und Journalisten aus dem linksgrünen Spektrum den Bundebürgerinnen und Bundesbürger ständig Einreden möchten, dass der Energie-Notstand und die Explosion der Strom- und Gaspreise sowie die galoppierende Inflation eine Folge des Krieges in der Ukraine sind, durchschauen immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger diese verrückte und unwahre

Märchen-Erzählerei!

Denn die Preisexplosionen bei Strom-, Erdgas- und Erdöl sowie für Kraftstoffe für Automobile mit Verbrennungsmotoren sind eine direkte und indirekte Folge der westlichen Sanktionen gegen Russland. Also auch die Folgen auf das totale Versagen der Politikerinnen und Politiker von

SPD >>>

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der >>> FDP!

Die chaotische und unkontrollierte Übernahme von politischen Regie-Anweisungen und Wirtschafts-Vorstellungen der amtierenden US-Regierung haben zu den extrem starken sozialen, finanziellen und wirtschaftlichen Verwerfungen in unserer Heimat sowie in allen EU-Mitgliedstaaten geführt.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Politische Verblendung mit schrecklichen Folgen

 

Für die Sperrung von Strom- und Gasanschlüssen gelten strenge Vorgaben. Denn in der Grundversorgung darf eine Sperrung erst bei einem Zahlungsverzug von 2 Monatsabschlägen und mindestens 100,00 Euro durchgeführt werden. Wenn kein Monatsabschlag vereinbart ist, muss der Zahlungsverzug mindestens ein Sechstel des voraussichtlichen Jahresbetrags ausmachen.

Dies gilt jetzt auch für den Bereich der

Gas-Lieferungen, in dem es bisher keine Untergrenze gab!

Das Prozedere wird sich höchstwahrscheinlich in diesem und im nächsten Jahr millionenfach in unserer Heimat wiederholen. Zahlen Kundinnen oder Kunde eine fällige Forderung seines Strom- oder Gas-Lieferanten nicht, erhält man zunächst eine kostenpflichtige Mahnung.

Eine Unterbrechung der Energie-Versorgung wird

frühestens 4 Wochen nach der Sperr-Androhung durchgeführt!

Das konkrete Datum der Sperrung muss man den Kundinnen und Kunden 8 Werktage im Voraus ankündigen.

Eine Sperrung ist nicht

zulässig, wenn sie unverhältnismäßig ist!

Das ist insbesondere immer dann der Fall, wenn dadurch eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der betroffenen Bürgerinnen und Bürger besteht. Im Jahr 2021 erhielten rund 4 Millionen Stromkunden und circa eine Million Gaskunden eine Sperr-Androhung.

Den Monitoring-Bericht 2021

beabsichtigen die deutschen Behörden Ende

November 2022 zu veröffentlichen!

Nun erfahren wöchentlich immer mehr Bürgerinnen und Bürger, welche etablierten deutschen Parteien man – mit welchen tatsächlichen Zielsetzungen und Ideologien – im September 2021 in den Bundestag gewählt hat.

Man hat etwas an Politik bekommen,

was man in dieser kruden Form nicht gewollt hat!

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DIE VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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