Öffentlich-rechtliche
Radio- und Fernseh-Bürokratie
Nachdem bei der deutschen Sendeanstalt ->
Rundfunk Berlin-Brandenburg ->
kurz RBB genannt -> vor den Sommer-Ferien 2022 ein geheimes Bonus- und Gehaltssystem aufgedeckt werden konnte -> ist erneut die ->
Öffentlich-rechtliche
Radio- und Fernseh-Bürokratie ->
in die Kritik der wachsenden Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geraten. Bis heute bringen immer noch neue Enthüllungen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in Bedrängnis. In der gesamten Bundesrepublik Deutschland fragen sich die Zwangs-Gebühren-Zahlerinnen und Zwangs-Gebühren-Zahler nun schon wochenlang wie viel ->
SCHLESINGER-FILZ ->
der gefeuerten Ex-Intendantin PATRICIA SCHLESINGER vom RBB in den anderen öffentlich-rechtlichen deutschen Sendeanstalten der Bundesrepublik Deutschland steckt.
Wie viele Bonus-, Bezahlungs- und Honorar-Sonder-Netzwerke gibt es noch
in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten der Bundesrepublik Deutschland ->
die noch nicht aufgedeckt werden konnten?
Denn -> dass es noch wesentlich mehr ->
SCHLESINGER-FILZ ->
gibt -> da ist sich die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger absolut sicher. Vermutlich kassieren nicht nur bei der Sendeanstalt RBB ausgeschiedene Top-Managerinnen und Top-Manager sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Führungspositionen bis zum Erhalt ihrer Pension oder Rente weiter Gehälter oder Honorare.
Die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt RBB schweigt beharrlich dazu
und die anderen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in der Bundesrepublik Deutschland
haben bereits alle Schotten dicht gemacht!
Ohne mutige Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber aus den deutschen Sendeanstalten wird man kaum noch Möglichkeiten bekommen -> um die vielen Bonus-, Bezahlungs- und Honorar-Netzwerke aufzudecken. Obwohl die ->
EU-Whistleblower-Richtlinie ->
vorsieht -> dass Whistleblowerinnen und Whistleblower -> die Missstände im Arbeitsumfeld melden und aufdecken -> zu schützen sind. Doch informierte potenzielle Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber kennen auch sicherlich die engen Verflechtungen zwischen Top-Managerinnen, Top-Managern der Sendeanstalten und Politikerinnen und Politikern aus den etablierten Parteien und rechnen trotz der ->
EU-Whistleblower-Richtlinie ->
mit der sofortigen Vernichtung der Existenz-Grundlage. Denn wer bei einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in der Bundesrepublik Deutschland gefeuert und KALT gestellt wird -> hat wahrscheinlich kaum Chancen einen vergleichbaren Arbeitgeber zu finden. Der wird als ->
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber ->
für sein gesamtes Berufsleben als VERRÄTERIN oder VERRÄTER gebrandmarkt. Und wer beispielsweise nach seinem Ausscheiden aus einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt noch weiter Gehaltszahlungen oder üppige Honorare bezieht -> der wird seine Geld-Quelle nicht verlieren wollen. Gegen die gefeuerte RBB-Intendantin ->
PATRICIA SCHLESINGER ->
gibt es offenbar trotzdem weiterhin neue Vorwürfe. Das Online-Medium
BUSINESS INSIDER ->
berichtete unter Berufung auf diverse Buchungs-Unterlagen -> das vermeintlich ausgeschiedene RBB-Mitarbeiterinnen und RBB-Mitarbeiter weiterhin Gehälter oder Honorare beziehen.
Es wurden mehrere Fälle aufgelistet!
Darunter war ein Fall an der Spitze der Werbetochter RBB Media. Die Sendeanstalt RBB verwies auf den Daten-Schutz blockierte alle Anfragen und bezog sich auf geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung.
Selbstbedienungs-Laden öffentlich-rechtliche Sendeanstalten!
Dass es im öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten eine ->
Selbstbedienungs-Mentalität ->
gibt -> wurde schon wenige Jahre nach der Gründung in regelmäßigen Abständen behauptet. Es ist kein allzu großes Wunder -> denn die intransparente und großzügige Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten lädt quasi zum Missbrauch ein.
Der Skandal sind nicht die Auswüchse und Eskapaden
des SYSTEMS -> sondern der Skandal ist das ganze SYSTEM selbst!
Deshalb sind bereits über 67% der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger für die unverzügliche Abschaffung der Zwangs-Gebühren. Denn wenn man Gebühren mit der Androhung von Beuge-Haft eintreiben kann -> dann verspürt man in den Sendeanstalten keinen Druck des Medien-Marktes und muss nicht auf jeden Euro achten. Bis zum Nachweis des Gegenteils muss die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vermuten -> dass die bei der Sendeanstalt RBB aufgedeckten Zustände überall in der Bundesrepublik Deutschland bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten anzutreffen sind.
Denn die seit rund 70 Jahren ständig steigenden
Finanzierungs-Wünsche der Intendantinnen und Intendanten überprüft
eine Kommission mit der Bezeichnung KEF.
Die Mitgliederinnen und Mitglieder der KEF-Kommission werden von den Bundesländern ernannt und werden nicht demokratisch von der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gewählt. Damit haben deutsche Politikerinnen, Politiker und die etablierten Parteien die Grundlagen für die perfekten Selbstbedienungs-Läden geschaffen. Die zu zahlenden ->
Rundfunk-Gebühren ->
sind quasi die einzige „Steuer“ -> die alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zahlen müssen -> ohne die Höhe -> über vom Volk gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter festsetzen oder überprüfen zu können. Die zu zahlenden ->
Rundfunk-Gebühren ->
sind also ein zu leistender Zwangsbeitrag -> der der Kontrolle durch die 17 deutsche Parlamente entzogen ist. Die vom Verfassungsgerichts in Karlsruhe geforderte Einstimmigkeit für ein NEIN zum grenzenlosen Wachstum der zu zahlenden ->
Rundfunk-Gebühren ->
bleibt also eine Fiktion. Denn ein politischen Streit kommt nie zustande -> weil deutsche Politikerinnen, Politiker und die etablierten Parteien die aufgebaute, verfestigte und vernetzte Macht der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten fürchten und nutzen. Das Urteil des Verfassungsgerichts von 1986 hat vermutlich unbewusst und ungewollt die ->
Selbstbedienungs-Mentalität ->
in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten unterstüzt und wachsen lassen. Denn wahrscheinlich betrachtet man die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nicht als Zuschauerinnen, Zuschauer, Zuhörerinnen und Zuhörer -> sondern vermutlich als Zahl-Sklavinnen und Zahl-Sklaven -> die man regelmäßig zu Kasse bitten kann und mit einer abgestimmten Ideologie vollpumpen darf. Der protzige Dienstwagen der gefeuerten RBB-Intendantin ->
PATRICIA SCHLESINGER ->
der großzügige Beratervertrag für den Ehemann und der sündhaft teure Umbau der Chefetage sowie die auf Spesen abgerechneten privaten Luxus-Einladungen werden vermutlich auch von den Kolleginnen und Kollegen der gefeuerten RBB-Intendantin ->
PATRICIA SCHLESINGER ->
als NORMALITÄT empfunden -> die ein mit über ->
8 Milliarden Euro ->
dotiertes öffentlich-rechtliches System der Radio- und Fernseh-Bürokratie ermöglicht. Möglicherweise ging die gefeuerten RBB-Intendantin ->
PATRICIA SCHLESINGER ->
sogar davon aus -> dass sie nie zu Unrecht gehandelt hat -> weil sie sich offensichtlich gemäß den allgemeinen Gepflogenheiten verhielt. Doch die Auswüchse des Systems sollten nun unverzüglich zur Abschaffung der des öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten führen. Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten -> kurz KEF genannt -> stellt den Finanzbedarf von ->
ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE ->
fest und berichtet den Landesregierungen alle 2 Jahre über die Finanzlage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Dabei legt die KEF-Kommission in der Regel abwechselnd einen Beitrags-Bericht mit Empfehlungen zur Beitrags-Höhe oder einen Zwischen-Bericht vor. Im Zwischen-Bericht werden die Prognosen der KEF-Kommission geprüft und Veränderungen dokumentiert. Rechtliche Grundlage für die Arbeit der KEF-Kommission ist der ->
Rundfunk-Finanzierungsstaats-Vertrag ->
der Bundesländer. Die Regelungen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt.
Die Aufgabe der KEF-Kommission ist die Ermittlung des Finanzbedarfs!
Das klingt in der Behörden-Sprache so abstrakt und abgehoben -> wie sich die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die ganze Arbeit der KEF-Kommission vorstellen müssen. Die KEF-Kommission entscheidet im stillen Hinterzimmern letztlendlich willkürlich -> denn objektive Parameter für das Agieren gibt es nicht -> da die ->
Gebühren-Planwirtschaft ->
alle Signale des Medien- und Unterhaltungs-Marktes vollständig eliminiert hat.
Begründet wird das merkwürdige
Konstrukt der KEF mit dem Begriff der
STAATS-FERNE!
Der öffentlich-rechtliche Journalismus soll kein Staats-Funk sein -> sondern in vollkommener Unabhängigkeit berichten. Die deutschen Politikerinnen und Politiker, über die berichtet wird -> sollen deshalb auf keinen Fall die Gebühren festsetzen. Eine völlig absurde Idee -> denn zum Beispiel im Verwaltungsrat des ZDF sitzen 4 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten.
STAATS-NÄHER GEHT ES KAUM NOCH!
Übrigens….
…. nur einmal „SO“ zur Information….
Auszüge aus dem Rundfunk-Finanzierungsstaats-Vertrag ->
kurz RFinStV genannt:
§ 3
Aufgaben und Befugnisse der KEF
(1) 1 – Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. 2 – Dies bezieht sich darauf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist.
(2) 1 – Bei der Prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs berücksichtigt die KEF sämtliche Erträge der Rundfunkanstalten. 2 – Die Gesamterträge der Rundfunkanstalten aus Beiträgen und weiteren direkten oder indirekten Einnahmen sollen, die zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags notwendigen Ausgaben und Aufwendungen decken. 3- – Überschüsse am Ende der Beitragsperiode werden vom Finanzbedarf für die folgende Beitragsperiode abgezogen. 4 – Die Übertragung von Defiziten ist nicht zulässig.
(3) 1 – Die Prüfung, ob der Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist, umfasst auch, in welchem Umfang Rationalisierungs- einschließlich Kooperationsmöglichkeiten genutzt werden, ob bei Beteiligungen ein marktangemessener Rückfluss der Investitionen stattfindet und inwieweit die Rundfunkanstalten zunächst nicht verwendete Mittel für im Voraus festgelegte Zwecke verwendet haben. 2 – Sie erstreckt sich auch auf entgegen dem Grundsatz wirtschaftlichen Handelns nicht erzielte Einnahmen. 3 – Soweit die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF oder das Deutschlandradio finanzwirksame Selbstverpflichtungen erklärt haben, sind diese Bestandteil des Ermittlungsverfahrens und zu beachten. 4 – Bedarfsanmeldungen, die sich auf technische oder programmliche Innovationen im Sinne von § 36 Absatz 2 Nr. 2 des Medienstaatsvertrages beziehen, dürfen von der KEF nur anerkannt werden, wenn sie Beschlüssen der zuständigen Gremien der Rundfunkanstalten, soweit das jeweils geltende Landesrecht solche Beschlussfassungen vorsieht, entsprechen.
(4) 1- Im Rahmen ihrer Aufgabe ist die KEF berechtigt, von den Rundfunkanstalten Auskünfte über deren Unternehmen, Beteiligungen und Gemeinschaftseinrichtungen einzuholen. 2 – Erfolgt die Vorlage von Unterlagen nach Satz 1 oder nach § 1 nicht, ist die KEF berechtigt, notwendige Zahlenangaben durch näher zu begründende Schätzwerte zu ersetzen.
(5) 1 – Die Prüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs soll von der KEF grundsätzlich auf der Basis von Ist-Zahlen vorgenommen werden. 2 – Soweit der Ermittlung des Finanzbedarfs Planzahlen oder Schätzwerte zugrunde liegen, werden diese nachträglich zur Vermeidung einer Überfinanzierung mit den Ist-Zahlen abgeglichen.
(6) Die Rundfunkanstalten wirken an der Fortentwicklung von Methoden und Verfahren zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs mit.
(7) 1 – Die KEF kann zur Unterstützung ihrer Aufgaben ergänzend zu Einzelfragen Aufträge für gutachterliche Stellungnahmen an Dritte vergeben. 2 – Für diese gutachterlichen Stellungnahmen stellen die Rundfunkanstalten dem beauftragten Dritten die Informationen über die bedeutsamen Sachverhalte zur Verfügung.
(8) 1 – Die KEF erstattet den Landesregierungen mindestens alle zwei Jahre einen Bericht. 2 – Sie leitet den Bericht den Rundfunkanstalten zur Unterrichtung zu und veröffentlicht diesen. 3 – Die Landesregierungen leiten diesen Bericht den Landesparlamenten zur Unterrichtung zu. 4 – In diesem Bericht legt die KEF unter Beachtung von Absatz 1 und § 35 des Medienstaatsvertrages die Finanzlage der Rundfunkanstalten dar und nimmt insbesondere zu der Frage Stellung, ob und in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung des Rundfunkbeitrags notwendig ist, die betragsmäßig beziffert wird oder bei unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten aus einer Spanne bestehen kann. 5 – Sie weist zugleich auf die Notwendigkeit und Möglichkeit für eine Änderung des Finanzausgleichs der Rundfunkanstalten hin. 6 – Weiterhin beziffert sie prozentual und betragsmäßig die Aufteilung der Beiträge im Verhältnis von ARD und ZDF und den Betrag des Deutschlandradios.
(9) 1 – Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 und 8 gelten nicht für Sonderberichte, die die KEF auf Anforderung der Länder zu einzelnen Teilfragen erstellt. 2 – Die Beteiligungsrechte der Rundfunkanstalten bleiben unberührt.
(10) Abweichende Meinungen von Mitgliedern der KEF werden auf deren Verlangen in den Bericht aufgenommen.
Ende der Auszüge aus dem
Rundfunk-Finanzierungsstaats-Vertrag!
Natürlich möchten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten -> wie eigentlich alle Bürokratien immer mehr Geld und mehr Stellen. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten rechtfertigen dies mit mehr Programmen und mehr Vielfalt. Doch werden in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich Angebote wie zum Beispiel FUNK oder ZDF NEO benötigt? Und seit wann gehört beispielsweise die ->
HELENE FISCHER SHOW
oder die
GIOVANNI ZARELLA SHOW ->
zur Bildungs-Grundversorgung? Eine Gebühren-Erhöhung bleibt letztlich eine politische Entscheidung -> die nicht von Politikerinnen und Politikern direkt -> sondern indirekt von einem anonymen Gremium getroffen wird. Deshalb fordern seit vielen Jahren immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Abschaffung des Systems der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten mit Zwangs-Gebühren. Denn nicht nur der WDR-Intendant ->
TOM BUHROW ->
darf einen sehr teuren Dienstwagen fahren. Wer die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ernsthaft reformieren möchte -> der muss an der Wurzel des Übels ansetzen und das System komplett abschaffen. Doch „SO“ etwas werden die Kolleginnen und Kollegen der gefeuerte RBB-Intendantin ->
PATRICIA SCHLESINGER ->
mit aller Macht und vielen miesen Tricks auch in Zukunft zu verhindern wissen. Die gefeuerte RBB-Intendantin ->
PATRICIA SCHLESINGER ->
dient noch eine gewisse Zeit lang als bequemer Sünden-Bock für ein völlig verfahrenes und falsches System -> bis der FALL SCHLESINGER aus den Medien verschwunden ist.
Mit der Macht der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten
und journalistischen Tricks wurde dieser Prozess längst eingeleitet!
Die Beitragsvorschläge der KEF-Kommission sind Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und Landesparlamente. Hierfür nachprüfbare Gründe sind schwer zu ermitteln -> denn zu den Beratungen der KEF-Kommission werden nach Bedarf Vertreter der Sendeanstalten hinzugezogen. Vor der abschließenden Meinungsbildung und Berichterstattung nehmen die Rundfunkkommission der Länder und die Rundfunkanstalten zum Berichtsentwurf der KEF-Kommission Stellung.
Entwicklung der Rundfunkfinanzierung
Die Rundfunkgebühr betrug seit dem 01. April 1924 monatlich 2,00 REICHS MARK -> kurz RM genannt. Sie war eine von der Reichspost für den Betrieb einer Rundfunk-Empfangsanlage erhobene fernmelderechtliche Verwaltungsgebühr. Nach Einführung des Fernsehens im Jahr 1954 wurde die Grundgebühr für Hörfunk um eine neue Fernsehgebühr in Höhe von monatlich 5,00 DEUTSCHE MARK -> kurz DM genannt -> ergänzt. Diese Grundgebühr wurde 1970 erstmals um 0,50 DM auf 2,50 DM angehoben und die Fernsehgebühr um 1,00 DM auf 6,00 DM.
Danach folgten regelmäßige
Gebühren-Anpassungen in immer kürzeren
Zeit-Abständen!
Im Jahr 1975 wurde die KEF gegründet!
Seitdem erarbeitet die KEF Gebühren- und Beitrags-Vorschläge -> die als Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und Landesparlamente über die Höhe der Zwangs-Gebühr sind. Im Jahr 2013 fand eine System-Umstellung von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag statt. Der Rundfunkbeitrag ist im privaten Bereich für jede Wohnung und im nicht privaten Bereich für jede Betriebsstätte und jedes Kraftfahrzeug zu entrichten. Damit ist die Unterscheidung zwischen Grundgebühr und Fernsehgebühr entfallen. Die Beitragshöhe verblieb zunächst bei 17,98 Euro. Zum 01. April 2015 wurde der Rundfunkbeitrag erstmals abgesenkt und betrug seitdem 17,50 Euro. Mit Beschluss vom 20. Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht in den Verfassungsbeschwerdeverfahren von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum Ersten Medien-Änderungs-Staatsvertrags angeordnet -> dass der Rundfunkbeitrag vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf monatlich 18,36 Euro erhöht wird. Siehehierzu auch die Presse-Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 69/2021 vom 05. August 2021. Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro wurde erstmals für den Monat August 2021 erhoben.
ARD, ZDF und Deutschlandfunk ->
geniessen nahezu Verfassungsrang. Die Kolleginnen und Kollegen der gefeuerten RBB-Intendantin ->
PATRICIA SCHLESINGER ->
wären also sehr dumm -> wenn sie den ->
FREIBRIEF ->
nicht weiterhin ausnützen würden. Denn das Finanzierungs-Modell mit der KEF fördert nicht die ->
STAATS-FERNE ->
sondern hauptsächlich ein unkontrolliertes Eigenleben der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Der eigentlich gutgemeinte Gedanke der ->
STAATS-FERNE ->
ist längst zu einer verbalen Alibi-Übung verkommen. Das KEF-SYSTEM kaschiert die politische Einflussnahme und schützt die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten vor der permanent wachsenden Kritik und gewünschten Einflussnahme der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Die Nutznießer des Systems sind alle öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sowie deutsche Politikerinnen, Politiker und die etablierten Parteien -> denn deren Macht kann sich im Verborgenen quasi frei entfalten.
Die Rundfunkgebühren in Frankreich werden abgeschafft!
Nach seiner Wiederwahl zum französischen Präsidenten löst ->
Emmanuel Macron ->
sein Wahlversprechen ein. Bislang mussten Französinnen und Franzosen 138,00 Euro pro Jahr im Herbst eines jeden Jahres zahlen. Frankreichs Präsident Macron hat die Rundfunkgebühren für öffentlich-rechtliche Sender abgeschafft. Der Schlüssel zu einer grundlegenden Reform der öffentlich-rechtlichen deutschen Sendeanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ist und bleibt die Finanzierung durch Zwangs-Gebühren. Damit man die Extravaganzen und Eskapaden der Intendantinnen, Intendanten, Journalistinnen und Journalisten zukünftig verhindern kann -> genügen nicht kurzfristige Empörungen und die Wahl von bescheideneren Nachfolgerinnen und Nachfolger. Das hat man auch in der Schweiz erkannt und möchte mit Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern dafür sorgen -> dass die Gebühren halbiert oder vollkommen abgeschafft werden. Wie in der Bundesrepublik Deutschland scharen sich auch in der Schweiz Politikerinnen und Politiker reflexartig um die halbstaatlichen Sendeanstalten und versuchen mit der medialen Unterstützung politische Maßnahmen leichter und schneller durchzusetzen. Der große Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland ist jedoch -> dass es in Schweiz ->
VOLKS-ABSTIMMUNGEN ->
gibt. Diese Form der direkten Demokratie beschränkt die politische Macht von Politikerinnen und Politiker sowie von Sendeanstalten und deren Top-Managerinnen und Top-Manger ein.
VOLKS-ABSTIMMUNGEN ->
sind das wirksamste Instrument in der Demokratie. „SO“ kontrolliert man am besten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.
Besonders öffentlich-rechtliche Sendeanstalten sehen
sich in der Bundesrepublik Deutschland gern als vierte Gewalt im Staat.
Deshalb sollten gemäß der Meinung einer täglich zunehmenden Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die öffentlich-rechtlichen Medien unverzüglich einer scharfen demokratischen Kontrolle unterworfen werden -> die die Bezeichnung demokratischen Kontrolle auch verdient. Die Grund-Stimmung gegen die meisten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in der Bundesrepublik Deutschland hat sich nach der Bildung der neuen Bundesregierung rapide verschlechtert -> denn zum Beispiel die Berichterstattung über die Ukraine oder über die völlig verfehlte Energie-Politik von Habeck stößt überall auf massive Ablehnung. Das wissen natürlich auch alle ARD-Intendantinnen und ARD-Intendanten und Die Top-Managerinnen und Top-Manager vom ZDF. Deshalb hat man die Medien-Politik von ARD und ZDF -> vermutlich nur vorrübergehend -> der Stimmung im DEUTSCHEN VOLK angepasst. Der ARD-Chef ->
TOM BUHROW ->
verkündete am 20. August 2022 -> dass die ARD-Intendantinnen und ARD-Intendanten das Vertrauen in die amtierende Geschäftsleitung des RBB in der Aufarbeitung der Affäre um die abberufene Senderchefin ->
PATRICIA SCHLESINGER ->
verloren haben. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten lebten über 60 Jahre in Saus und Braus von den Zwangs-Gebühren -> die man den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern abpresste. Doch seit den enttarnten dubiosen Vorgängen in der deutschen Sendeanstalt ->
Rundfunk Berlin-Brandenburg ->
wächst überall die Angst -> dass man die nächste öffentlich-rechtliche Sendeanstalt ist -> bei der unerwartet reihenweise Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden. Man hat längst realisiert -> dass beim RBB die ->
BÜCHSE DER PANDORA ->
geöffnet wurde. Jetzt können urplötzlich auch die Urteile vom Verfassungsgericht nicht mehr helfen -> denn der Sumpf bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten wurde sichtbar gemacht. Wer jetzt noch als deutsche Politikerin oder als deutscher Politiker die Erfindung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten lobt und nicht die Abschaffung der Zwangsgebühren fordert -> der muss schon bald damit rechnen -> dass ihn die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mit der Selbstbedienungs-Mentalität und der Korruption in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gleichsetzt. Private Rundfunk- und Fernsehsender finanzieren sich ausschließlich durch Werbung und sind damit auch inhaltlich abhängig von ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
Private Rundfunk- und Fernsehsender haben
deshalb auch keine gesellschaftlichen oder Bildungs-Aufträge!
Man muss lediglich möglichst viel Geld verdienen und reichlich Gewinn machen -> damit die Besitzerinnen, Besitzer, Investoren oder Investorinnen zufrieden sind. Nach der Abschaffung der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten wird vermutlich das Unterhaltungs-Niveau der privaten Rundfunk- und Fernsehsender etwas abflachen. Doch die Top-Managerinnen und Top-Manager der private Rundfunk- und Fernsehsender wissen ganz genau -> dass man die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nur mit gut gemachten und sauberen Journalismus täglich an die Radio- und TV-Geräte holt. Denn wer sich über manipulierte Berichterstattung häufig ärgert schaltet Radio und TV-Geräte ab.
Dieses Problem der Nicht-Beachtung kennen alle
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten schon längere Zeit!
Doch aufgrund der Rundfunk-Gebühren musste man sich bis heute keinerlei Gedanken über die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten machen. Das könnte sich schon sehr bald tiefgreifend ändern -> denn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk herrscht nichts anderes als im Bundestag oder in den 16 Landes-Parlamenten -> eine ->
SELBSTBEDIENUNGS-MENTALITÄT ->
die ihresgleichen sucht. Deshalb wird überall in der Bundesrepublik Deutschland immer intensiver darüber gesprochen -> wo man am besten zuerst damit anfängt -> die ->
SELBSTBEDIENUNGS-MENTALITÄT ->
trocken zu legen! Offensichtlich möchten immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ->
MEHR DIREKTE DEMOKRATIE
und
WENIGER ÖFFENTLICH-RECHTLICHE GEHIRN-WÄSCHEN!
Die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz ->
MALU DREYER ->
sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch die RBB-Krise um die inzwischen gefeuerte Intendantin SCHLESINGER schwer beschädigt.
ZITAT / AUSZÜGE von DREYER:
Das, was in den letzten Tagen zu den Vorgängen beim RBB – leider nur scheibchenweise – ans Licht gekommen ist, beschädigt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt. Hier wurde viel Vertrauen verspielt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist und bleibt eine zentrale Säule unseres dualen Mediensystems und für das Funktionieren unserer Demokratie von großer Bedeutung.
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Diese Ansichten der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz teilen immer weniger Bundesbürgerinnen und Bundesbürger! Wie weit sich die SPD-GENOSSIN schon von der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger entfernt hat zeigen ihre Aussagen in den Medien.
ZITAT / AUSZÜGE von DREYER:
Wir brauchen jetzt ganz konkret drei Dinge. Erstens müssen die Vorwürfe beim RBB in der Anstalt selbst – und dies gemeinsam mit den dortigen Gremien – umfassend geprüft und aufgearbeitet werden. Zweitens seien einheitliche Transparenz- und Compliance-Regeln im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig. Hier sind einige Anstalten weiter als andere. Außerdem müssten drittens zügig die Gremien gestärkt werden. Dies hätten die Länderchefs mit dem Reformstaatsvertrag bereits im Juni beschlossen. Im Oktober solle dieser unterzeichnet werden. Dieser neue Medien-Staatsvertrag sorgt gerade für mehr Kontrolle, Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Die tatsächlichen Wünsche und Vorstellungen der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger scheint die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und SPD-GENOSSIN nicht mehr zu verstehen! Dieses Problem scheint wahrscheinlich ->
MALU DREYER ->
mit den meisten Ministerinnen und Ministern aus der neue Bundesregierung zu teilen.
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