Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Rürupsche Betonreform
Der Tenor der Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus Mai 2021 zur Verfassungswidrigkeit der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente war bereits in dem DRSB-Sonderinfobrief vom 09. Oktober 2018 ->
EINBETONIERT!
DIE VERLORENE GENERATION ->
zusammengefasst worden. Mit der so bezeichneten ->
rürupschen Betonreform ->
wurden das deutsche Steuer-System und das deutsche Sozial-System mit der 35-jährigen Übergangsfrist von 2005 bis 2040 einbetoniert. Am 11. Mai 2001 hatte der Bundestag mit dem Altersvermögensgesetz die Riester-Rente geschaffen.
Die Riester-Rente ist von Anfang
an bei Auszahlung zu 100% steuerpflichtig!
Vermutlich wollte man mit dem Altersvermögensgesetz und dem Alterseinkünftegesetz die Versteuerung der gesetzlichen und privaten Renten gleichschalten und benutzte zur Durchsetzung den Vergleich mit Pensionen. Auch bei der Riester-Rente liegt vermutlich eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vor -> weil die Riester-Zulagen an die Versicherungskonzerne ausgezahlt werden und die Riester-Zulagen von der Steuer-Ersparnis in den Einkommensteuer-Bescheiden wieder abgezogen werden.
Daneben wurde mit der Einführung der Riester-Rente die
gesetzliche Rente um den so genannten Riester-Faktor um 4% gekürzt!
Diese soziale Kälte der volksschädlichen und volksfeindlichen
AGENDA 2010 ->
wurde für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger erst viel später erkennbar. Der FDP-Politiker und amtierende Bundesfinanzministers ->
CHRISTIAN LINDNER ->
bemüht sich -> das einbetonierte Steuer-System mit Veränderungen der Übergangsfristen wieder etwas aufzuweichen. Das Modell der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente hatte der vorherige Bundesfinanzminister ->
OLAF SCHOLZ ->
seinem Nachfolger -> nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus Mai 2021 -> unverändert hinterlassen. Bereits im Kalenderjahr 2007 hatte der DRSB der CDU-Politikerin und ehemaligen Bundeskanzlerin ->
ANGELA MERKEL ->
empfohlen -> eine konzertierte Aktion zur Schaffung eines zukunftsfesten Altersvorsorge-Systems aus verantwortungsbewussten Politikerinnen und Politiker und verantwortungsbewussten Managerinnen und Managern der DEUTSCHEN VERSICHERUNBGSWIRTSCHAFT auf der Grundlage der Studien-Ergebnisse des DRSB zu gründen. Auch nahm sich die damalige Bundes-Sozial-Ministerin ->
URSULA VON DER LEYEN ->
nicht die Zeit -> wie vereinbart -> mit den Vorstandsmitgliedern des DRSB die Projektstudien zu besprechen.
Die vom BVG im März 2001 aufgestellte Forderung nach
einer steuerlichen Gleichbehandlung von Pensionen und Renten war
berechtigt, bedeutet aber nicht -> dass eine Gleichbesteuerung von
Pensionen und Renten durchgeführt werden muss!
Die Wechselseitigkeit von Aufwendungen und von Bezügen für die Altersruhe muss nachjustiert werden. Durch eine Entkoppelung von gesetzlicher und privater Altersvorsorge kann eine Reform beider Systeme daneben zeitlich unterschiedlich in Angriff genommen werden. Die Verunsicherung und Verängstigung von mehr als 14 Millionen aktuellen Renten-Empfängerinnen und Renten-Empfängern hätte man den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern ersparen können.
Mit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005
war man einfach über die Forderung vom BVG hinausgeschossen!
Auch heute noch ließen sich mit den ausgewogenen Lösungs-Ansätzen des DRSB sowohl die Notwendigkeit einer Rückabwicklung der Riester-Verträge als auch die Notwendigkeit der Rückabwicklung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente durch eine sinnvolle und nutzmehrende Neugestaltung noch harmonisch gestalten.
Trotz aller herbeigeführten Verunstaltungen sind die
deutschen Sozial- und Steuer-Systeme immer noch reformfähig!
Durch den ganzheitlichen Lösungsansatz in der Ansparphase und in der Auszahlungsphase wären die gravierenden Konstruktionsfehler im Altersvermögensgesetz und im Alterseinkünftegesetz mit der Projektstudie ->
DRSB Deutsche Rentenanstalt AG
jederzeit unproblematisch und schnell zu beseitigen.
Man muss es nur wollen!
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