Gastbeitrag ANONYMISIERT / Nur Barzahlung möglich

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Nur Barzahlung möglich


BARGELD ist ein Garant für den Erhalt von Demokratie und Freiheit. Ohne das System der doppelten Buchführung -> das ursprünglich im Mittelalter in Italien entwickelt wurde -> könnten weltweit die Abläufe in der Wirtschaft -> angefangen von Einzelunternehmen bis hin zu internationalen Konzernen -> nicht dargestellt und gesteuert werden. Im Kalenderjahr 1941 erfand ->

Konrad Zuse ->

in Berlin mit dem Z3 den ersten funktionsfähigen Computer der Welt. Die nächste Stufe der technischen Entwicklung folgte mit den Online-Verfahren durch das Internet. Die Zahlungs-Systeme entwickelten sich anfänglich aus dem Bargeld über Schecks, Wechsel und Überweisungen nahtlos mit der technischen Fortentwicklung in das Online-Verfahren mit Online-Überweisungen, Debitkarten und Kreditkarten. Durch die Vielzahl unterschiedlicher Zahlungs-Systeme wird das geniale System der doppelten Buchhaltung für Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> ohne fundierte Buchhaltungskenntnisse -> immer schwieriger in der praktischen Anwendung. Aus einer einfachen Ist-Buchhaltung entstand eine komplexe Soll-Buchhaltung mit Forderungs-Konten und Verbindlichkeits-Konten -> die normalerweise nur für Zwecke der Jahresabschlusserstellung und nicht für Zwecke einer Einnahme- Überschuss-Rechnung notwendig sind. Nach ->

§ 141 der Abgabenordnung ->

muss ein Gewerbetreibender -> wie zum Beispiel ein Bäckermeister -> einen Jahresabschluss erstellen -> wenn der Umsatz 600.000,00 Euro oder der Gewinn 60.000,00 Euro übersteigen. Die Anforderungen an die Unterlagen aus der Finanz-Buchhaltung wachsen ständig mit der Vielzahl der Zahlungs-Systeme. Für kleine und mittlere Unternehmen werden in der Regel die Finanz-Buchhaltung, der Jahresabschluss oder die Einnahme- Überschuss-Rechnung sowie die Steuererklärungen durch Steuerbüros bearbeitet.

Umfang der Buchhaltung bei Bargeld-Umsätzen.

Der Umfang der Finanz-Buchhaltung besteht bei Umsätzen mit Bargeld aus folgenden Buchungssätzen [ zur Vereinfachung der Darstellung ohne Umsatzsteuer ]:

Kasse an Erlöse!

Hinzu kommt unregelmäßig die Einzahlung des Bestandes an Bargeld aus den Geldscheinen auf das Bankkonto mit folgendem Buchungssatz:

Bank an Kasse!

Das Hartgeld wird in der Regel als Wechselgeld vorgehalten. Die Kasse wird über ein Kassenbuch fortgeschrieben.

Bei Bar-Umsätzen entstehen keine Gebühren bei Banken!

DAS ist alles!

Umfang der Buchhaltung bei

Umsätzen aus Bargeld und bargeldloser Zahlung.

Neben den Buchungs-Sätzen für die Bargeld-Zahlungen kommen folgende Buchungsvorgänge hinzu:

1.

Debitkarten-Zahlungen [ EC-Karte; Maestro-Karte ] :

Erweiterung der Buchungsvorgänge auf die verschiedenen Zahlungsvorgänge:

Erfassung des täglichen Umsatzes:

Abrechnungskonten Geldtransit an Erlöse

Für den Zahlungsausgleich:

Kasse an Abrechnungskonto Geldtransit Barumsatz

[ Tageseinnahme in bar ]

Bank an Abrechnungskonto Geldtransit Debitkarten

[ für jeden einzelnen Geldeingang auf das Bankkonto ]

2.

Kreditkarten-Zahlungen [ Mastercard; Visa; American Express; Diners ]:

Zusätzlich zu den Buchungsvorgängen aus den Debitkarten-Zahlungen kommen die verdichteten zeitversetzten Zahlungseingänge der verschiedenen Kreditkartenanbieter hinzu:

Bank an Abrechnungskonto Geldtransit Kreditkarten

[ für jeden einzelnen Geldeingang der Kreditkartenanbieter ].

Je nach Umfang der Kreditkartenanbieter ist eine Differenzierung über Kontokorrentkonten sinnvoll und nützlich -> um die einzelnen Forderungs-Positionen mit den Zahlungseingängen ausziffern zu können. Werden diese notwendigen ->

Abstimmungsarbeiten ->

nicht von qualifiziertem Fachpersonal laufend durchgeführt -> entsteht in der Finanz-Buchhaltung schnell ein Zahlen-Friedhof -> der nach einer gewissen Zeit kaum noch sachgerecht aufgearbeitet werden kann. In der Regel werden Karten-Zahlungen in Bäckereien nur von Bäckerei-Ketten angenommen -> bei denen die Zentral-Buchhaltung mit entsprechendem Fachpersonal besetzt ist. In kleineren Einzelbetrieben wird deshalb in der Regel die Einrichtung einer Karten-Zahlung über Debitkarten und Kreditkarten gemieden -> so lange das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel besteht und die Geschäfts-Abläufe reibungslos funktionieren. Für ein extern beauftragtes Steuerbüro sind die Finanz-Buchhaltungen mit ->

Debitkarten-Zahlungen und Kreditkarten-Zahlungen ->

entsprechend zeitintensiver als bei einem Unternehmen mit Umsätzen ausschließlich mit Bargeld. Die eingereichten Buchführungs-Unterlagen müssen eine entsprechende Qualität der Aufbereitung vorweisen. Das Steuerbüro übernimmt in der Regel zusätzlich keinen Büroservice für die Aufarbeitung der Unterlagen. Das Honorar richtet sich nach dem gesamten Zeitaufwand. Wer glaubt -> seinem Bäckermeister mit einer bargeldlosen Zahlung eine Freude zu machen -> um ihm die Geschäftsabläufe zu vereinfachen -> unterliegt einem Trugschluss.

Innerlich verdreht eine Bäckermeisterin

oder ein Bäckermeister die Augen -> wenn ein Kunde 3 Brötchen

zu 90 Cent mit einer Plastik-Karte bezahlt!

Jede bargeldlose Zahlung führt aufgrund der Anschaffungs-Kosten und Lizenz-Gebühren für das Online-Zahlungssystem und der Gebühren und Provisionen der Kartenbetreiber zu einer erheblichen Umsatz-Einbuße gegenüber einer Barzahlung. Bargeldloser Zahlungs-Verkehr bedeutet automatisch papierintensiver Zahlungsverkehr durch die Vielzahl der zusätzlichen Buchungsvorgänge und der Verpflichtung zur wechselseitigen Dokumentation der Abrechnungen für Kreditkarten. Die unter ->

„online total“ ->

von der Finanz-Verwaltung geforderte elektronische Kasse erfordert erweiterte Kenntnisse in der Finanz-Buchhaltung. Die Ordnungsmäßigkeit der Finanz-Buchhaltung muss mit dem Mischverfahren der Zahlungswege entsprechend aufbereitet werden. Ansonsten kann durch die Finanz-Verwaltung die Ordnungsmäßigkeit schnell verworfen werden. Der ->

Tagesabschluss-Bon

[ so genannter Z-Bon ] ->

bildet bei den heute üblichen Systemen der elektronischen Kasse getrennt Bar-Einnahmen und Karten-Einnahmen ab. Strittig ist zum Beispiel -> ob Karten-Zahlungen im Kassenbuch auftauchen sollen oder nicht -> weil es kein Vorgang von Bargeld ist. Die Expertinnen und Experten des Steuerrechts vertreten unterschiedliche Meinungen zu den ->

Misch-Zahlungen.

Es besteht kein einheitliches System für die Dokumentation der Daten in die Finanz-Buchhaltung. Fehler in der Umsetzung können zu unangenehmen Mehrbelastungen aus Steuern durch mögliche Hinzuschätzungen führen -> wenn die Kassenführung nicht den Vorstellungen der Betriebsprüfer der Finanz-Verwaltung entspricht. Mit restriktiven Anweisungen der Finanz-Verwaltung wird der Einzelhandel immer mehr in das System ->

„online total“ ->

hineingedrängt. Von den deutschen Medien wird das Festhalten am Bargeld als vermeintlich ->

„nicht mehr zeitgemäß“ und als „ewig gestrig“ ->

diffamiert und lächerlich gemacht.

Dabei gibt es keine Technologie -> die ähnlich einfach

die Teilnahme aller am Wirtschaftsprozess ermöglicht wie Bargeld!

Für die kleinen und mittleren Unternehmen bedeutet die Karten-Zahlung eine Vervielfachung von Gebühren -> die man pro Transaktion zahlen muss.

Die Banken profitieren davon ->

da sie an den Gebühren mitverdienen!

Umgekehrt ist das gigantische Volumen der automatisiert erzeugten Buchungssätze durch die Online-Systeme bei FinTech-Konzernen durch die Finanz-Verwaltung kaum mehr zu überprüfen. Die Finanz-Konzerne sind verstärkt durch den elektronischen Wertpapier-Handel und dem gigantischen Volumen des  Investment-Banking auch für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften kaum prüfbar und kontrollierbar. Durch die technische Möglichkeit der Verdichtung von Buchungs-Sätzen können Finanz-Konzerne die Ursprungs-Aufzeichnungen der weltweit erzeugten Buchungs-Vorgänge verschlüsseln -> die sich Außenstehenden nicht mehr erschließen. Auch wenn Kundinnen und Kunden in der Bäckerei den Kassenbon und den zusätzlichen Abrechnungs-Bon für die bargeldlose Zahlung oftmals gar nicht haben wollen -> fällt durch die Vielzahl von Buchungs-Vorgängen von Karten-Zahlungen auf den Bankauszügen und den Abrechnungs-Bescheiden der Kreditkarten-Betreiber ein zusätzlicher Papierverbrauch an.

Glaubwürdige Umwelt- oder Klima-Schützer

müssten also vor der Abschaffung des Bargeldes aus

Umwelt- und Klima-Schutzgründen warnen!

Besonders ->

Bündnis 90 / Die Grünen ->

müssten sich gegen die Abschaffung des Bargeldes aussprechen -> wenn man in der Zukunft noch einigermaßen GLAUBWÜRDIG Umwelt- und Klima-Schutz-Politik betreiben möchte. Doch ->

Bündnis 90 / Die Grünen ->

denken nicht daran -> sich für Bargeld starkzumachen -> weil sich ->

Bündnis 90 / Die Grünen ->

vermeintlich für höhere Ziele starkmachen möchte. Derzeit hauptsächlich für Sanktionen gegen Russland und eine sinnentleerte Embargo-Politik für Erdgas und Erdöl -> die nachweislich in der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> und im gesamten Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft schon seit 5 Monaten zu extrem schweren wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen und Verschlechterungen geführt hat. Seit dem Ausfall der Karten-Zahlungen über mehrere Tage und den Schildern an Geschäften ->

NUR BARZAHLUNG MÖGLICH ->

wissen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wieder wie zuverlässig das Bargeld zur Erledigung des täglichen Bedarfs sein kann und bei Stromausfall oder einem Ausfall der Online-Systeme sogar überlebenswichtig wird. Mit der geplanten Abschaffung des Bargeldes würde man darüber hinaus faktisch den Einsatz der „SO“ bezeichneten ->

Euro-Gemeinschaftswährung ->

unumkehrbar machen. Vielleicht ist es auch ein geheimes Ziel der sogenannten EU-Politikerinnen und EU-Politiker sowie der EU-Fanatikerinnen und EU-Fanatiker -> denn mit Bargeld kann man völlig problemlos, schnell und kostengünstig eine notwendige Währungs-Umstellung zurück zu einer neuen ->

D-Mark ->

überbrücken.

Wird deshalb besonders häufig aus linksgrünen politischen

Kreisen und Medien ständig die Abschaffung des Bargeldes gefordert?

Möchte man mit „online total“ vermutlich den angestrebten Weg für die Übernahme der totalen Kontrolle und Macht über alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger durch das Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft und den Einsatz der Euro-Gemeinschaftswährung -> freimachen?

Hier liegt die größte Gefahr für den Erhalt der Demokratie

sowie der freiheitlichen Grundordnung und der sozialen Marktwirtschaft

der BRD sowie in allen EU-Mitgliedstaaten verborgen.

Denn das Bargeld ist noch der

Garant für Demokratie und Freiheit aller

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger!

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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