Gastbeitrag ANONYMISIERT / Das vergiftete Geschenk

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Das vergiftete Geschenk

 

In der Anfangsphase der Diskussion um eine Rentenreform sollte eine ->

AKTIENRENTE  ->

die invaliden Rentenmodelle RIESTER  und RÜRUP ablösen. Anschließend erfolgte ein Wandel der grundlegenden Rahmenbedingungen von einer privaten

AKTIENRENTE

zur gesetzlichen

AKTIENRENTE.

Nunmehr soll eine AKTIENRENTE einen Teilbereich der gesetzlichen Rentenversicherung [ nachfolgend kurz: GRV ] darstellen. In dem FDP-Modell sind die Kernforderungen wie folgt skizziert

[ Wörtliche Wiedergabe ]:

Bausteine Liberales Rentenkonzept

1.

Flexibler Renteneintritt nach schwedischem Modell

2.

Gesetzliche Aktienrente

3.

Verbesserungen in der 2. und 3. Säule, inklusive neues Altersvorsorgedepot

4.

Liberale Basisrente

Das Positionspapier der FPD umfasst [ wörtliche Wiedergabe ]:

NIE GAB ES MEHR ZU TUN.

Gesetzliche Aktienrente einführen

1.

Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip ermöglichen

2.

Flexiblen Renteneintritt ab 60 ermöglichen

3.

Doppelbesteuerung von Renten verhindern

4.

Freie Wahl bei der Altersvorsorge für Selbständige

5.

Mitarbeiterkapitalbildung als Eigentumsturbo etablieren

6.

Spekulationsfrist von drei Jahren einführen – Sparerfreibetrag erhöhen

7.

Zuverdienstgrenzen abschaffen und Teilrenten ermöglichen

8.

Bessere Investitionsmöglichkeiten für Altersvorsorge – Anlagevorschriften öffnen

9.

Betriebliche Altersversorgung attraktiver gestalten

Das 6-seitige Positionspapier der FDP vom 15. Februar 2021!

„Für eine erfolgreiche Bewältigung des

demographischen Übergangs -> durch eine gesetzliche

Aktienrente und Fachkräftezuwanderung“ schließt mit den Worten:

„Machen wir die Rente und die öffentlichen Finanzen Enkelfit!“

Das FDP-Modell der gesetzlichen AKTIENRENTE ist im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung fest verankert. Womöglich hat man der FDP den Vortritt als Verkünder der Ideen gelassen -> weil SPD und die Grünen bereits das Desaster der privaten Rentenmodelle RIESTER  und RÜRUP zu verantworten haben. Das FDP-Programm gesetzliche AKTIENRENTE ist ein Sammelsurium entliehener Ideen von Modellen aus Norwegen, Schweden, Canada und Neuseeland. Nach den Worten des FDPlers ->

Florian Toncar ->

[ Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium ] soll die gesetzliche Aktienrente jährlich 10 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten. Wie lange, sei noch unklar. Im ersten Schritt soll der Fonds ausschließlich durch Mittel des Bundes und die erwarteten Gewinne an den Kapitalmärkten gespeist werden.

Später seien nach den Worten von

Florian Toncar auch Beiträge der Versicherten denkbar.

Bekanntlich ist die Ruhr Universität Bochum  [ kurz RUB genannt ] eine Hochburg linksgrüner Ideologien und Philosophien. In dem 40-seitigen RUB-Gutachten aus der Fakultät für Sozialwissenschaften ->

[ Stand: Februar 2021 ]

wird im 1. Satz ausgeführt:

Zitat Anfang:

In dieser Studie wird ein Reformkonzept für die gesetzliche

Alterssicherung in Deutschland untersucht, das in der FDP-Fraktion

des Deutschen Bundestages entwickelt wurde.

Zitat Ende.

Im Klartext übernimmt die RUB nicht die Verantwortung und will womöglich Schaden von SPD und Grünen fern halten -> wenn irgendetwas schief läuft. Der ->

„Schwarze Peter“ ->

bliebe dann bei der FDP. Die Gretchen-Frage lautet jedoch:

Wurde zuerst das FDP-Papier

oder zuerst das RUB-Gutachten erstellt?

Es sieht danach aus -> dass sich die FPD mit SPD und Grünen weit vor der Bundestagswahl im September 2021 mit der ->

AKTIENRENTE ->

auf eine Regierungsbildung verständigt haben.

Die FDP darf sich profilieren!

Womöglich wurde die FDP für eine Teilnahme an der Bundesregierung mit einem

VERGIFTETEN GESCHENK ->

geködert. Wie schaffte es die RUB -> noch im gleichen Monat das Gutachten nach dem FPD-Papier zu erstellen?

Hatte Christian Lindner als

designierter Bundesfinanzminister

zur Bundestagswahl mit gezinkten Karten gespielt?

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Das RUB – Gutachten umfasst folgende Kernaussagen:

1.

Einführung einer gesetzlichen Aktienrente, bei der 2%-Punkte der laufenden Beiträge zur GRV in einen Kapitalstock eingezahlt werden.

2.

Vermischung der zusätzlichen gesetzlichen AKTIENRENTE auf der Basis eines Kapitalstocks mit der bestehenden umlagefinanzierten Rente auf der Basis von Entgeltpunkten.

3.

Erweiterung der gesetzlichen AKTIENRENTE und Angleichung an die Modelle „Schweden“ und „Norwegen“ durch weitere Beiträge im Opt-Out-Verfahren, die ausschließlich von den abhängig Beschäftigten zu tragen sind. 

4.

Einführung einer Fachkräfte-Einwanderung nach den Modellen „Canada“ und „Neuseeland“

5.

Nutzung einer Hebelwirkung aus der gegenläufigen Entwicklung der Staatsschulden mit 0% Zinsen und den Renditen aus Aktien mit der Annahme einer durchschnittlichen Rendite von 6,5% zur Gegenfinanzierung der anfänglichen Staatszuschüsse und zur späteren Entlastung des Staatshaushalts.

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Das RUB-Gutachten zur gesetzlichen AKTIENRENTE wird von haushaltspolitischen Zielsetzungen nach den vermeintlichen Folgen von „Covid 19“ dominiert. Deutlich wird in dem RUB-Gutachten an allen Stellen auf die anfänglichen Belastungen für den Haushalt des Bundes hingewiesen. Das FDP-Papier und das RUB-Gutachten verlieren kein einziges Wort über zivilrechtliche und steuerliche Aspekte. In dem RUB-Gutachten steht -> WAS man so alles erreichen will und WARUM man das alles erreichen möchte.

Aus dem Gutachten geht nicht

hervor, WIE man das Alles erreichen kann!

Das neue ->

EI DES KOLUMBUS ->

scheint man mit der gesetzlichen AKTIENRENTE nicht erfunden zu haben. In Schweden wird die Zusatzrente mit einer sogenannten Prämien-Rente in einem geschlossenen kapitalgedeckten Kreis erwirtschaftet. Die Schweden zahlen zusätzlich 2,5% ihres Brutto-Einkommens in einen staatlich zugelassenen privaten Fonds oder dem staatlich verwalteten Fonds ->

„AP7 Safa“ ->

ein. Aus den Schaubildern der RUB-Studie ist ersichtlich -> dass man mit der gesetzlichen AKTIENRENTE in einem offenen Kreis die umlagefinanzierte Rente und die kapitalgedeckte Rente zusammenführt, um das bisherige Rentenniveau halten und den bisher erforderlichen Staatszuschuss eindämmen zu können. Mit einem verbalen sozialwissenschaftlichen Modell durchdringt man nicht die notwendige Tiefe und Qualität zu den Anforderungen einer sinnvollen und zukunftsfesten Altersvorsorge wie in einem funktionalen wirtschaftswissenschaftlichen System. Denn die Modell-Elemente einer verpflichtenden gesetzlichen Altersvorsorge im Umlageverfahren und im Kapitaldeckungsverfahren lassen sich wirtschaftlich nachvollziehbar und rechtlich verbindlich nicht miteinander vermischen. Wenn man 2%-Punkte aus den laufenden Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zweckgebunden bei der GRV in einen Kapitalstock einzahlt -> braucht man hierfür keine Rentenreform.

Dass in der GRV Kapitalrücklagen gebildet werden können ->

ist generell nichts Neues und war in der Vergangenheit

der Normalfall!

Die GRV könnte DAS also ohne eine Reform bereits heute regeln. Die Stellschraube scheint die für die Zukunft geplante ->

„Opt-Out-Regelung“ ->

mit zusätzlichen Beiträgen zu sein -> die asymmetrisch ausschließlich von abhängig Beschäftigten getragen werden müssen. Wenn die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker es mit den Bürgerinnen und Bürgern ehrlich meinen WÜRDEN -> hätte man ihnen die gesetzliche AKTIENRENTE auch in Deutsch erklären können -> denn ->

„Opt-Out“ bedeutet Widerspruchslösung!

Das heißt im Klartext -> dass die zusätzlichen Beiträge automatisch vom Arbeitgeber über die Lohn- und Gehaltsabrechnung einbehalten werden -> solange der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich widerspricht.

„Opt-Out“ ist eine nachgeahmte freiwillige Lösung.

Der Weg zu einer verpflichtenden Beitragszahlung wäre in einem späteren „Erfolgsfall“ nur ein kleiner Schritt. 

Nur zur Erinnerung:

Bei der Riester-Rente wurde mit dem so genannten Riester-Faktor die gesetzliche Rente um 4% gekürzt. Die zusätzlichen Beiträge zur Erhaltung des Rentenniveaus durch die Riester-Rente müssen ebenfalls ausschließlich die abhängig Beschäftigten selbst tragen. Die volksschädliche und volksfeindliche Ideologie und Philosophie der Agenda 2010 spiegelt sich nach der privaten RIESTER-RENTE auch bei der gesetzlichen AKTIENRENTE wider. Bis zum Kalenderjahr 2060 soll nach der RUB-Studie mit der gesetzlichen ->

AKTIENRENTE ->

bereits bei konstanter Beitragszahlung ein Kapitalstock von 2 Billionen aufgebaut worden sein. Das Gutachten erweckt den Eindruck einer Neuauflage von Lügen- und Märchengeschichten. Der genaue Verlauf bis zum Kalenderjahr 2060 kann nur mit der Hilfe einer magischen Glaskugel berechnet worden sein. Es sieht nach einer Milch-Mädchen-Rechnung aus. Vermutlich wird es auch kein Zufall sein -> dass sämtliche Modell-Rechnungen in dem RUB-Gutachten zeitlich mit der angestrebten Streckung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente im Kalenderjahr 2060 enden. Diese Änderung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente hatte der heutige Bundeskanzler ->

Olaf Scholz ->

im Mai 2021 ins Spiel gebracht. Die Streckung der nachgelagerten Besteuerung der Rente würde dann statt bisher 35 Jahre insgesamt 55 Jahre andauern. Die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010 ->

wird auch nach 60 Jahren kein Ruhmesblatt der Politik werden. Womöglich ist es ein Hauptziel der Politikerinnen und Politiker mit einem ->

VERGIFTETEN GESCHENK ->

an die Bürgerinnen und Bürger -> in der Verantwortung für die Alterssicherung -> für eine längere Zeit abtauchen zu können. Das „Opt-Out-Modell“ beinhaltet aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger eine Beitragserhöhung -> ohne dass es auf der anderen Seite zu einer erkennbaren Steigerung des Rentenniveaus führen muss.

Das wäre eine verdeckte Beitragserhöhung ohne Gegenleistung!

Am Ende könnte unter dem Strich mit der gesetzlichen AKTIENRENTE eine Schein-Rente stehen.

Die neue gesetzliche AKTIENRENTE

wäre dann auf jeden Fall eine Mogelpackung!

Das bestehende Entgeltpunkte-Verfahren der GRV zur Berechnung der Rentenbezüge im Umlageverfahren wird man vermutlich nicht getrennt mit einem Nominalwert-Verfahren im Kapitalanlageverfahren abrechnen wollen. In dem Rentenbescheid wäre eine  Offenlegung für Bürgerinnen und Bürger ansonsten kontrollierbar und nachvollziehbar. Womöglich könnte später einmal im Rentenbescheid stehen:

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen,

dass aus Ihrem persönlichem Altersvorsorgekonto der Aktienrente weitere

X-Entgeltpunkte für Ihre Altersrente zur Verfügung stehen.

Die gesetzliche AKTIENRENTE gleicht gemäß den Planungen und Verheißungen einer Eierlegenden Wollmilchsau. Im Volksmund geht es bei einer Eierlegenden Wollmilchsau darum -> dass nur Vorteile bestehen und alle Bedürfnisse befriedigt werden -> die allen Ansprüchen genügen.

Nach dem RUB-Gutachten soll die

gesetzliche AKTIENRENTE noch im Kalenderjahr 2022 starten.

Ob es sich bei der gesetzlichen AKTIENRENTE um eine Schein-Lösung oder um eine Schein-Rente handeln könnte -> spielt dann unter dem Strich keine Rolle mehr.

Die neue gesetzliche AKTIENRENTE könnte

sich als politischer Etiketten-Schwindel erweisen!

Womöglich haben sich FDP und RUB sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Einen weiteren Flop können sich die verantwortlichen deutschen Politikerinnen und Politiker aber nicht mehr leisten. Sollte sich das gesetzliche Rentenmodell ->

AKTIENRENTE ->

ebenfalls -> wie die beiden gescheiterten privaten Rentenmodelle RIESTER und RÜRUP -> aufgrund der hinterlistigen Fallen und fatalen Konstruktionsfehler -> als untaugliche Lösung herausstellen -> drohen in der ->

Bundesrepublik Deutschland

jahrzehntelange

ARMUTS-WELLEN ->

ohne Ende!

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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