CAVEAT EMPTOR
Die Netbank wurde 1999 als Internetbank in Hamburg gegründet. Die Netbank –> die
Neobank der Augsburger Aktienbank –>
wird Ende 2022 ihren Geschäftsbetrieb einstellen. 7 Sparda-Banken hatten die Netbank gegründet -> weil man dem Internet-Banking mehr Schwung verleihen wollte.
Sehr ungewöhnlich war ein mit bis zu 3% verzinstes Girokonto.
Bereits im Jahr 2004 -> also 5 Jahre nach der Gründung -> hatte die Netbank 50.000 Kundinnen und Kunden. Im Jahr 2008 waren es schon 100.000 und 2014 sogar 155.000 Kundinnen und Kunden. Verglichen mit anderen Neobanken wie zum Beispiel ->
N26 ->
die Probleme mit zu starkem Wachstum haben und nun zunächst nur 50.000 Kundinnen und Kunden pro Monat aufnehmen dürfen -> blieb die Netbank deutlich hinter den Erwartungen der Gründerinnen und Gründer zurück. Deshalb übernahm 2007 die Landesbank Berlin die Netbank und fusionierte 2015 das Institut mit der Augsburger Aktienbank. Die Netbank verlor dadurch ihre Selbstständigkeit. Seitdem verließen die Netbank immer mehr Kundinnen und Kunden. Das lag auch an Preiserhöhungen und an der ->
Umstellung des Online-Bankings ->
auf das System der Augsburger Aktienbank. Mit ihrer Gründung 1963 als sogenannte Absatz-Kreditbank nahm die Augsburger Aktienbank für sich in Anspruch -> dass man die älteste Direktbank der Welt sei. Bis heute setzt die Netbank bei ihren Geschäften auch auf das Telefon und nicht ausschließlich auf das Internet. In Bankkreisen wird die Netbank deshalb auch als Pionier des Online-Bankings bezeichnet.
Übrigens….
…. die Augsburger Aktienbank gehört seit 2002 zur LVM Versicherungsgruppe -> deren Hauptverwaltung in Münster ist. Die Versicherungs-Managerinnen und Versicherungs-Manager verloren innerhalb von 20 Jahren das Interesse am Bankgeschäft und verkauften Teile der Banktochter. Das offenbar noch gut laufende Wertpapiergeschäft ging an Ebase. Der Rest der Geschäftsfelder scheint unverkäuflich sein. Die älteste Direktbank schließt nun Ende 2022 und nimmt die älteste Internetbank mit ins Banken-Grab -> obwohl die Netbank bereits 2017 mit einer digitalen Antragsstrecke für Ratenkredite, Wertpapierdepots, Giro- und Geschäftskonto einen Neustart wagte. Die erste filiallose Direktbank in der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> die ->
Augsburger Aktienbank AG ->
kurz AAB genannt -> stellt ihren Betrieb bis Ende des Jahres 2022 ein.
Ein für die Kundinnen und
Kunden ein unerwartetes AUS nach 60 Jahren!
Das AUS gilt auch für die Tochter Netbank. Kundinnen und Kunden kommen nur noch bis zum 10. Juni 2022 problemlos an ihr Geld. Konten und Bank-Karten werden mit Ablauf des 15. Juni abgeschaltet -> denn die Augsburger Aktienbank und die Netbank stellen den Betrieb ein. Zum Ende des Jahres 2022 wird das Bankgeschäft definitiv beendet.
Alle Konten wurden zum 15. Juni 2022 gekündigt!
Davon ist auch die Netbank betroffen. Schon 2021 wurden zentrale Bereiche der AAB verkauft. 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren ihre Arbeitsplätze und Kundinnen und Kunden mussten sich ein neues Bank-Institut suchen. Gemäß den Medien-Berichten in der BRD hatte die Bank 2020 noch 320.000 Kundinnen und Kunden. Seit 2002 gehört die Bank zu 100% der Versicherungsgruppe LVM mit Hauptsitz in NRW. Die wachsenden regulatorischen Vorgaben im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft waren vermutlich zu hoch und zu kompliziert geworden -> „SO“ dass man dauerhaft nicht mehr rentabel wirtschaften konnten.
Die Versicherungsgruppe LVM
suchte vergeblich nach einem Käufer für die AAB.
Die Versicherungs-Managerinnen und Versicherungs-Manager beschlossen deshalb im Jahr 2020 sich vom Bankgeschäft zu trennen -> weil man sich auf das Kerngeschäft Versicherungen konzentrieren möchte. Denn wahrscheinlich haben alle Bank-Institute im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft mit der Einführung der Euro-Gemeinschaftswährung und seit der ->
NULL-ZINS-POLIK ->
der EZB -> die der heutige Ministerpräsident von Italien ->
MARIO DRAGHI ->
auf den Weg brachte -> mit den ständig wachsenden regulatorischen Vorgaben große Probleme. Auf den Webseiten der AAB und der Netbank wurden Hinweis auf das finale AUS angezeigt.
ZITAT / AUSZÜGE:
Die Augsburger Aktienbank AG wird das Bankgeschäft in Kürze einstellen. Das betrifft auch die Marke netbank. Alle Kundengeschäftsbeziehungen werden spätestens mit Wirkung zum 10. Juni 2022 gekündigt. Bitte sorgen Sie bis zu diesem Datum für eine Auflösung Ihrer Konten und Karten!
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Kundinnen und Kunden mussten sich eine neue Bank suchen -> denn ab 16. Juni 2022 fand bei der AAB und der Netbank kein Zahlungsverkehr mehr statt. Daueraufträge und Lastschriften werden nicht mehr ausgeführt und alle Bank-Karten gesperrt. Die Girocard konnte man nur noch bis zu 3 Tage vor Auflösung noch genutzt werden -> also bis zum 12. Juni 2022. Von Kundinnen und Kunden -> die ihre Konten nicht bis zum 10. Juni 2022 selbst aufgelöst haben oder nicht auflösen konnten -> wird das vorhandene Guthaben beim Amtsgericht hinterlegt.
Die dadurch entstehenden Kosten
müssen die Kundinnen und Kunden selbst tragen!
Sie müssen nach der Hinterlegung selbst mit dem Amtsgericht in Verbindung treten und nachweisen -> dass Ihnen das hinterlegte Geld gehört. Dies konnte man durch eine rechtzeitige Kontoauflösung vermeiden. Der Auftrag zur Kontoauflösung musste ausgefüllt und unterschrieben -> mit Angabe einer Empfänger-Bankverbindung postalisch mit beiliegendem Rückantwortkuvert -> an die AAB geschickt werden. Laufende Kredite bei der AAB konnten nicht in Raten zurückgeführt werden. Die davon betroffenen Kundinnen und Kunden musste Kredite bis zum Tag der Auflösung zurückzuzahlen! Man musste also bei einer anderen Bank einen Ratenkredit aufnehmen und damit zum Beispiel Dispokredite bei der AAB ablösen.
Auch DAS musste vor dem 15. Juni 2022 passieren!
Nachdem es der LVM nicht gelang -> die Bank komplett zu verkaufen -> wurde das Institut in einzelne Teile zu veräußert. Das Wertpapiergeschäft wurde bereits Mitte 2020 an Ebase in Aschheim bei München verkauft. Dort werden seit Oktober 2021 Wertpapiere von AAB-Kunden in Höhe von 20 Milliarden Euro verwaltet. Im Februar 2021 wurde das Leasing-Geschäft der AAB an PEAC Finance in Hamburg verkauft. Das Baufinanzierungsgeschäft der Augsburger wurde im Sommer 2021 an die Muttergesellschaft LVM selbst übertragen und wird seitdem dort verwaltet.
10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AAB
machten sich mit dem Beratungsgeschäft selbstständig.
Übrig blieb lediglich das Giro- und Tagesgeld-Kontengeschäft sowie der Bereich Konsumenten-Kredite mit insgesamt 130 Mitarbeitern. Dafür konnte kein Käufer gefunden werden -> sodass am 26. Oktober 2021 beschlossen wurde -> dass man den restlichen Bankbetrieb zum Ende des Jahres 2022 einstellt. In einer Veröffentlichung der LVM in den deutschen Medien hieß es dazu ->
ZITAT / AUSZÜGE:
Es erscheint unmöglich angesichts der anhaltenden Niedrigzinspolitik der
Europäischen Zentralbank in naher Zukunft noch einen Interessenten zu finden!
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
In der internationalen Finanzwelt werden von Bank-Mitarbeiterinnen
und Bankmitarbeitern 2 Arten von Kundinnen und Kunden unterschieden!
Es gibt die einfachen und normalen Kundinnen und Kunden und die professionellen Anlage-Organisation und Anlage-Konzerne. Die einfachen und normalen Kundinnen und Kunden werden mit der Londoner Bezeichnung als ->
MUPPETS ->
bezeichnet. Im Londoner Slang heißt das ->
IDIOTEN oder TROTTEL!
Diese einfachen und normalen Kundinnen und Kunden genießen den vertragsrechtlich vereinbarten Schutz -> der in ihren jeweiligen Nationalstaaten „noch“ Gültigkeit hat oder vom Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft vorgegeben wurde. Für die professionellen Anlage-Organisation und Anlage-Konzerne gilt jedoch ->
ANYTHING GOES!
Also auf GUT DEUTSCH -> dass man alles machen kann -> was man möchte -> um Verluste zu vermeiden. Die einfachen und normalen Kundinnen und Kunden sollten jedoch das Kleingedruckte in den Verträgen lesen. Wenn man nicht versteht -> was dort geschrieben steht -> dann sollte man den Rat einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes einholen -> bevor man beispielsweise ein Kredit-Vertrag unterschreibt.
CAVEAT EMPTOR ->
ist aus dem RÖMISCHEN RECHT ein Rechtsgrundsatz -> wonach beim Kaufvertrag eine Käuferin oder ein Käufer das Kaufrisiko dafür trägt -> dass der Kauf- oder Vertragsgegenstand frei von offenen Sach- und Rechtsmängeln ist. Konnte eine Käuferin oder ein Käufer erkennen -> was der Kauf- oder Vertragsgegenstand war -> „SO“ ist eine Mängelhaftung der Verkäuferin, Vertragspartnerin oder des Verkäufers, Vertragspartners ausgeschlossen.
CAVEAT EMPTOR ->
ist Latein und bedeutet -> dass sich die Käuferin, Vertragspartnerin oder der Käufer, Vertragspartner in ACHT NEHMEN möge.
CAVEAT EMPTOR ->
ist international ein gebräuchlicher juristischer Begriff -> der auch im globalen Handels-, Banken- und Wirtschafts-Verkehr Anwendung findet. Während der anhaltenden ->
COVID-19-PANDEMIE ->
hat sich das Einkaufs- und Bezahlverhalten vieler Bundesbürgerinnen und Bundesbürger deutlich verändert. Das belegen zum Beispiel die Ergebnisse diverser Studien zum Einkaufs- und Bezahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Während man beim täglichen Einkauf im Supermarkt, beim Bäcker oder Metzger und auch Rechnungen bei Automobil-Händler für Inspektionen noch häufig mit Bargeld bezahlt -> ist das Begleichen von Rechnungen mit Bargeld bei Käufen im Internet kaum möglich. Internet-Käufe müssen mit Kredit-Karte, Internet-Banking oder sonstigen Bezahl-Systemen beglichen werden. Da Internet-Bestellerinnen und Internet-Besteller in den vergangenen 2 Jahren während der anhaltenden ->
COVID-19-PANDEMIE ->
immer öfter ohne Bargeld bezahlen mussten nahm das digitale Banking auf dem Markt in der BRD zu. Doch Bargeld verlor in der BRD noch nicht an Bedeutung -> obwohl man mit Smartphone kontaktlos Geld am Automaten abheben kann und es auch zunehmend mehr Sicherheit beim Online-Banking gibt. Gemäß nicht belastbarer Studien-Ergebnisse zum Online-Banking in der BRD soll vermeintlich jede zweite Bundesbürgerin und jeder zweite Bundesbürger regelmäßig das Online-Banking sowie das Bezahlen mit Kredit-Karten nutzen. Nachdem die Münchener Staatsanwaltschaft im Wirecard-Skandal konsequent ermittelt -> wurde auch bekannt -> dass der ehemalige Vertriebsvorstand den in den deutschen Medien jahrelang hochgelobten Finanzdienstleiser ->
Jan Marsalek ->
die Gefahren von bargeldlosen Zahlungen offensichtlich sehr gut einschätzen konnte und die Folgen bestens kannte. Der noch immer auf der Flucht befindliche ehemalige Vertriebsvorstand des Skandal-Finanzdienstleisters Wirecard ->
Jan Marsalek ->
bezahlte gemäß deutscher und westlicher Medien immer mit Bargeld -> dass Marsalek offenbar immer in ausreichender Form bei sich hatte. Das Landgericht München ist der Auffassung des Insolvenz-Verwalters ->
Michael Jaffé ->
gefolgt und hat die Wirecard-Jahresabschlüsse 2017 und 2018 für nichtig erklärt. Damit kann Jaffé nun theoretisch die für diese Jahre von Wirecard gezahlten Steuern und Dividenden vom Finanzamt zurückfordern. Auch die Chancen der Schadens-Ersatzklagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ->
Ernst & Young ->
kurz EY oder lautsprachlich I-WEI genannt -> die dem Wirecard-Konzern ein uneingeschränktes Testat bis zum Kalenderjahr 2018 erteilten -> dürften durch dieses Urteil gestiegen sein. Verantwortungsbewusste deutsche Politikerinnen und Politiker mit Charakter und Rückgrat vertreten bereits die Ansicht -> dass die Gründung des „SO“ bezeichneten ->
FinTech-Unternehmens Wirecard ->
zur Einführung der Euro-Gemeinschaftswährung kein Zufall gewesen ist. Denn solche FinTech-Unternehmen wurden zum Liebling von sogenannten START-UPS -> weil man noch immer darauf hofft -> dass die einfachen und normalen Kundinnen und Kunden mit der Londoner Bezeichnung ->
MUPPETS ->
was im Londoner Slang ->
IDIOTEN oder TROTTEL ->
bedeutet -> gemäß den Vorstellungen und Wünschen der Politikerinnen und Politiker im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft das Bezahl-Verhalten völlig ändern und auf Zahlungen mit Bargeld vollständig verzichten. In den zurückliegenden 2 Jahren kauften die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger weniger ein -> mussten aber alle Einkäufe im Internet bargeldlos bezahlen. Dadurch ist natürlich in diversen Studien die Anzahl der Karten-Zahlungen und das Online-Banking angestiegen und die Bezahlung mit Bargeld etwas abgesunken.
Im direkten Vergleich mit dem Bezahl-Verhalten
der Bürgerinnen und Bürger in den 27 EU-Mitgliedstaaten
liegt die BRD weit zurück.
In Dänemark nutzen beispielsweise den digitalen Zahlungsverkehr -> je nach unterschiedlichen Studienergebnissen -> 91% bis maximal 95% der Däninnen und Dänen digitale Zahlungs-Möglichkeiten. In Finnland sind es zwischen 87% und 92%. In Italien wird der digitale Zahlungsverkehr von maximal 39% der Italienerinnen und Italiener genutzt -> während in Bulgarien oder Rumänien nur 11% bis maximal 15% der Bürgerinnen und Bürger digitale Zahlungs-Möglichkeiten nutzen.
Die BRD liegt im Vergleich der 27
sogenannten EU-Mitgliedstaaten auf dem 23. Platz.
Das Einkaufs- und Bezahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger hat sich hauptsächlich durch die ->
COVID-19-PANDEMIE ->
leicht verändert. Wer daraus eine nachhaltige Veränderung des Bezahl-Verhalten der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ableiten möchte -> der möchte vermutlich die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vom Bezahlen mit ->
BARGELD ->
gezielt und vorsätzlich abbringen. Der Anteil der Zahlung mit Kreditkarten erreichte 2021 mit einem Plus von 0,5% gerade einmal 9,5%. Lastschriftverfahren oder Bankeinzug wurde von 8,2% und PayPal von 5,3% der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger benutzt. Denn die Anzahl der Einkäufe im deutschen Einzelhandel sind innerhalb von der zurückliegenden 2 Jahre von 20 Milliarden Euro auf 16,6 Milliarden Euro abgesunken. Dieser Trend hat zur Folge -> dass unzählige tausende gut bezahlte Langzeit-Arbeitsplätze nachhaltig vernichtet oder in ->
BILLIG-LOHN-ARBEITSPLÄTZE ->
umgewandelt wurden. Der Anteil der Online-Käufe -> die 2021 per Rechnung bezahlt wurden -> ist spürbar um 2,1% auf rund 28% im Vergleich zu 2020 gesunken. Der Kauf auf Rechnung bleibt also immer noch die umsatzstärkste Zahlungsart im Internet-Handel. Erfahrene Volkswirtschaftlerinnen und Volkswirtschaftler befürchten sogar -> sollte sich der Trend zum Online-Handel verfestigen -> dass es zu einer fürchterlichen Insolvenz-Welle im Einzelhandel der BRD kommt. Solange jedoch die Bargeldeinkäufe zwischen 39% bis rund 44% im Einzelhandel liegen -> dürfte sich die kritische Situation im Einzelhandel der BRD wieder etwas entspannen -> wenn die Politik der Bundesregierung mit Erdöl- und Erdgas-Importen wieder rechtzeitig zur ->
NORMALITÄT ->
und ohne westliche Sanktionen und ohne Erdöl- oder Erdgas-Embargos -> zurückfinden sollte. Denn auch hier gilt noch immer der Rechtsgrundsatz ->
CAVEAT EMPTOR ->
aus dem RÖMISCHEN RECHT -> wonach beim Kaufvertrag eine Käuferin oder ein Käufer das Kaufrisiko dafür trägt -> dass der Kauf- oder Vertragsgegenstand frei von offenen Sach- und Rechtsmängeln ist.
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