Gastbeitrag ANONYMISIERT / Ist die AGENDA 2010 verfassungswidrig?

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Ist die AGENDA 2010 verfassungswidrig?

 

Mit dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 08. Juni 1967 wurde das verfassungsgemäße Staatsziel des Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aus Artikel 109 Absatz 2 des Grundgesetzes konkretisiert. Das so bezeichnete Stabilitätsgesetz umfasst die Ziele:

Hoher Beschäftigungsstand

Preisniveaustabilität

Stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum

Außenwirtschaftliches Gleichgewicht!

Die Politik hat sich seit der Einführung der AGENDA 2010 mit einfältigen Maßnahmen gegen die Ziele des so genannten

„Magische Vierecks“

aus dem Stabilitätsgesetz und entgegen den Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung herunterentwickelt. Mit dem abwegigen Spruch des Altkanzlers Gerhard Schröder

FORDERN und FÖRDERN

wurde die soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland in kleinen Schritten – zu Gunsten des eiskalten Neoliberalismus – zu Grabe getragen. Einfache Dinge wurden in der AGENDA 2010 wahrscheinlich gezielt kompliziert gestaltet und geregelt, damit die Bürgerinnen und Bürger die hinterlistigen Fallen und fatalen Konstruktionsfehler nicht sofort erkennen und verstehen konnten. Nach heutiger Sicht scheinen die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker aus ihren eigenen Fallen und Konstruktionsfehlern keinen Ausweg mehr zu finden. Zu Beginn der AGENDA-Reformen wurde mit dem Gesetz „Hartz I“ zunächst lediglich eine Namensänderung von „Arbeitsamt“ zur „Bundesagentur für Arbeit“ vorgenommen. Am Ende stand „Hartz IV“. Durch die Vermischung aus Arbeitsamt und Sozialamt in den Jobcentern der Gemeinden wurden die Kosten der Langzeit-Arbeitslosigkeit zur Reduzierung der Lohn-Neben-Kosten der Konzerne auf die Kommunen und Steuerzahler verlagert. Die Belastungen von „Hartz IV“ hatten fortan die Städte und Gemeinden zu tragen. Durch die Verlagerung der Kosten für die Langzeit-Arbeitslosigkeit – oberhalb von 15 Monaten – vom Arbeitsamt auf die Kommunen konnten anschließend die Statistiken der Arbeitslosigkeit schön gerechnet und nach Belieben manipuliert werden. Der gesetzlich vorgeschriebene hohe Beschäftigungsstand wird wegen „Hartz IV“ nur noch simuliert. In die offizielle Arbeitslosenstatistik fließen nur Arbeitslose mit dem Arbeitslosengeld I ein. Die Arbeitslosen mit Arbeitslosengeld II, sprich: Hartz IV, werden in die Arbeitslosenstatistik nicht mehr mit aufgenommen.

Ein wahres Wunderwerk der

volksschädlichen Errungenschaften zur AGENDA 2010 wurde abgeschossen.

Alles scheint reiner Lug und Betrug zu sein!

Deshalb waren die Kommunen auch dazu gezwungen, ihr Tafelsilber aus Anteilen an Energie-Konzernen und Stadtwerken an Privat-Investoren zu verkaufen.

Das war der Startschuss für die Energie-Preis-Explosionen

und das Verlassen der verfassungsrechtlich festgelegten Preisniveaustabilität.

An die Stelle der vererblichen Steinrente durch die Abschaffung sämtlicher fiskalischer Förderwege für den Wohnungsbau traten die untauglichen unvererblichen privaten Rentenmodelle

„Riester“ und „Rürup“.

Die unmittelbaren Folgen waren Wohnungs-Notstand und Mietpreis-Explosionen. Die Schön-Rederei der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Kombination mit den Lobes-Hymnen der Medien zum Beispiel

„Riestern lohnt sich wegen der Zulagen“

lassen den etablierten Parteien bei der Riester-Rente heute kaum noch die  Möglichkeit, zur Glaubwürdigkeit zurückzukehren.

Die Lügen- und Märchengeschichten zur Hartz-IV-Sicherheit

der Riester-Rente waren von Anfang an eine kaum noch

zu steigernde Perversion.

In der Sendung von MONITOR zu diesem Thema gab sich Olaf Scholz als damaliger Bundessozialminister den Fragen der Journalistinnen und Journalisten sprachlos. Als ehemaliger SPD-Generalsekretär unter Schröder kennt Scholz natürlich alle Hintergründe für die Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010.

Aus dem womöglich vorsätzlich herbeigeführten sozialen und

wirtschaftlichen Desaster kann sich der SPD-Politiker Scholz heute nicht freisprechen.

Die Herumeierei des Bundeskanzlers Scholz – als ehemaliger Bundesfinanzminister – zur Verfassungswidrigkeit der Doppel-Besteuerung der gesetzlichen Rente ist ein weiterer bitterer Beigeschmack der womöglich vorsätzlich herbeigeführten Schädigungen von abhängig Beschäftigten Bürgerinnen und Bürgern. Die Einführung der so bezeichneten nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente sollte zur Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen dienen. Die Maximierung der Gewinne der Versicherungskonzerne durch die Unvererblichkeit der Rentenmodelle untauglichen

„Riester“ und „Rürup“

führte zu einer kalten Enteignung des angesparten Altersvorsorge-Vermögens der Bürgerinnen und Bürger.

Dieses Vorgehen widerspricht dem verfassungsmäßigen

Ziel eines stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstums.

Die als kapitalgedeckte Altersvorsorge angepriesenen privaten Modelle haben lediglich die Qualität eines betrügerischen Schneeball-Systems. Dass sich die Versicherungskonzerne zur Maximierung der eigenen Gewinne dem Zwangsaufkauf von EU-Staatsanleihen aus dem Altersvorsorge-Vermögen der Bürgerinnen und Bürger zur verschleierten Finanzierung der Erweiterung des EU-Kunstgebilde und der NATO über das EU-Gesetz „Solvency II“ – im Kalenderjahr 2012 – angeschlossen haben, wird vermutlich als besonders tragisches Ereignis in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen. Unmittelbar vor der Bundestagswahl 2021 forderte Scholz als SPD-Kanzlerkandidat die Einführung einer Schuldenvergemeinschaftung für das bankrotte Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft. Bei fehlender Mündelsicherheit der Kapitalanlagen durch den Aufkauf von Staatsanleihen außerhalb der, schützt auch eine Schuldenvergemeinschaftung innerhalb der EU-Vertragsgemeinschaft nicht vor dem Tatbestand der vorsätzlichen Veruntreuung von Altersvorsorge-Vermögen der Bürgerinnen und Bürger durch den Aufkauf vermutlich wertloser Staatsanleihen. Wahrscheinlich wurde auch deshalb – aus rein formalen Gründen – die Aufnahme der Ukraine in die EU-Vertragsgemeinschaft sowie in das NATO-BÜNDNIS angestrebt. Ab dem 29. November 2013 flammten die Maidan-Proteste auf, nachdem sich der damalige ukrainische Staatspräsident Wiktor Janukowytsch weigerte das Assoziierungsabkommen mit der EU-Vertragsgemeinschaft zu unterzeichnen. Die Maidan-Proteste wurden höchstwahrscheinlich vom Westen manipuliert und gesteuert – wenn man den Berichten des verstorbenen Journalisten

PETER SCHOLL-LATOUR

glauben schenkt.  Mit den jeweils 2-Billionen-Klimarettungs-Verschuldungs-Programmen der USA und aus dem Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft ließen „ganz locker“ rein theoretisch die Staatsanleihen innerhalb und außerhalb der EU-Vertragsgemeinschaft wieder verschleiert zurückführen. Man hatte womöglich – beginnend im Kalenderjahr 2015 – auf dem G7-Gipfel auf Schloss Elmau von dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama und der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der Ideologie und Philosophie der sogenannten

„Klimarettung“

ein Blendwerk geschaffen, um über notwendige Schein-Finanzierungswege den Bürgerinnen und Bürgern in der Welt diese einmalige Idiotie brühwarm zu verkaufen. Die USA und das ohnehin bankrotte Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft sind womöglich schon aufgrund des stetig steigenden Bedarfs an fossilen Energiestoffen ohne die gigantischen Finanzmittel zur notwendigen Schein-Finanzierung der

„Klimarettung“

bereits an die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit gestoßen. An die Stelle des sinnvollen Umweltschutzes tritt mit sogenannten GRÜNEN Finanzierungswegen der hysterisch aufgebauschte Klimaschutz. Das Agieren der westlichen NGOs in der Ukraine entwickelt sich jetzt womöglich für den WESTEN zum politischen Boomerang. Beginnend mit der volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

wurden die jahrzehntelang aufgebauten Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft gezielt unterlaufen. Mit dem Credo des Neoliberalismus

„Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren“

öffnete man für dem Raubtier-Kapitalismus Tür und Tor. Es entsteht der Eindruck, dass aufgrund von Fehlentscheidungen der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker sich im Westen Fehlentwicklungen eingestellt haben, die sich überlappend immer weiter hochschaukeln und in die Gefährdungszone eines DRITTEN WELTKRIEGS führen können. Im Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ist zum Sozialstaatsprinzip festgelegt:

Die Bundesrepublik Deutschland

ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat!

Somit garantiert die Bundesrepublik ihren Bürgerinnen und Bürgern

neben den freiheitlich-demokratischen Grundrechten auch die Sozialstaatlichkeit!

Mit dem Paradigmen-Wechsel der volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

wurde höchstwahrscheinlich die Grenze der Verfassungsmäßigkeit vorsätzlich und wissentlich überschritten. 

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