Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Das neue Jahr beginnt mit alten Problemen!
Noch zur D-Mark-Zeit mussten aufgrund Verfassungswidrigkeit eines zu niedrigen Kinderfreibetrages nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 die Finanzämter Steuerbescheide mehrerer Kalenderjahre ändern. Hierzu wurden von den Finanzämtern alle Steuerbescheide -> ob mit oder ohne formelles Einspruchsverfahren der betroffenen Bürgerinnen und Bürger -> geändert und hierfür die Akten aus der Altablage hinzugezogen.
Zur Wahrung des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit dürften
bei Verfassungswidrigkeit normalerweise verfahrensrechtliche Vorschriften
kein Hindernis für die Berichtigung der Steuerbescheide sein.
Die Dynamik der stetigen Erhöhung der Renten-Besteuerung aus der so bezeichneten nachgelagerten Besteuerung des Kalenderjahres 2005 entwickelt sich für die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes aus Mai 2021 vermutlich zu einem Desaster. Eine Zweigleisigkeit im Vorgehen zu einer Verfassungswidrigkeit der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente würde nicht funktionieren.
Unmittelbar nach der Verkündung des
Urteils wollte der ehemalige Bundesfinanzminister
Olaf Scholz die Steuergesetze ändern.
Scholz schlug vor -> die verbleibende Zeit bis zur vollen Besteuerung der gesetzlichen Rente um weitere 20 Jahre -> vom Kalenderjahr 2040 bis ins Kalenderjahr 2060 -> zu strecken und die Dynamik der Erhöhung für die verbleibende Zeit von 2020 bis 2040 von bisher 1% auf die Zeit von 2020 bis 2060 um 0,5% neu verteilen. Im Kalenderjahr 2020 ist aus dem anfänglichen steuerpflichtigen Anteil der Rente von 50% im Kalenderjahr 2005 im Zeitverlauf der Dynamik ein steuerpflichtiger Anteil von 80% geworden. Dieser Prozentsatz gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, die im Kalenderjahr 2020 in Rente gegangen sind. Aus der Ankündigung von Scholz war während der restlichen Regierungszeit der großen Koalition nichts geworden. Im Bundesfinanzministerium hat man offensichtlich das
„Ei des Kolumbus“
für eine verfassungskonforme Besteuerung der Rente nicht gefunden. Seinem Nachfolger hat Scholz als jetziger Bundeskanzler ein Kuckucks-Ei im Nest hinterlassen. Die Ankündigung des neuen Bundesfinanzministers ->
Christian Lindner ->
vom 02. Januar 2022, bereits ab dem Kalenderjahr 2023 die Beiträge zur Rentenversicherung in voller Höhe abzugsfähig zu gestalten-> wird höchstwahrscheinlich nicht ausreichen -> die Vorgaben des Bundesfinanzhofes zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zu erfüllen. Nach dem geltenden Recht sind die Beiträge zur Rentenversicherung nach der Staffelung ab dem Kalenderjahr 2025 voll abzugsfähig.
Den Vorschlag von Lindner hatte zuvor
Scholz zu seiner Amtszeit als Bundesfinanzminister bereits
mit seinem Reformvorschlag gemacht.
Die Rentenbeiträge der Bürgerinnen und Bürger -> die im Kalenderjahr 2020 in Rente gegangen sind -> müssen ihre Renteneinnahmen mit 80% versteuern. Höchstwahrscheinlich waren zuvor die Rentenbeiträge nicht zu 80% steuerlich abzugsfähig.
Im Kalenderjahr 2040
ist die Rente voll zu versteuern!
Den Bürgerinnen und Bürgern ist nicht damit geholfen -> wenn erst ab 2023 die Rentenbeiträge in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen Berücksichtigung finden. Belastbare Zahlen über die Größenordnungen des Volumens der Renten-Steuer seit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Kalenderjahr 2005 bis heute für eine denkbare Notwendigkeit der Änderungen der Steuerbescheide über 16 Jahre [ Kalenderjahre 2005 bis 2020 ] wurden in den Medien noch nicht bekannt gegeben. Das Volumen kann man nur annäherungsweise unter bestimmten Annahmen nur schätzen. Bei circa 20 Millionen aktuellen Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger, von denen geschätzt ein Anteil von 30% betroffen sein kann -> würde bei einer durchschnittlichen jährlichen Renten-Steuer von 300,00 Euro für die Kalenderjahre 2005 bis 2020 rechnerisch eine bisher erhobene Renten-Steuer von circa ->
28.800.000.000,00 Euro ->
ergeben. Daneben wären Rückerstattungen von Steuer-Guthaben mit 6% jährlich zu verzinsen. Es war eine verrückte Idee der damaligen rot-grünen Bundesregierung, abhängig Beschäftigte im Erwerbsleben und in der Altersruhe bei der gesetzlichen Rente zweimal voll zur Kasse zu bitten, während Reiche mit der eingeführten Abgeltungssteuer von 25% auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen nur zur Hälfte Steuern zahlen müssen. Als im Kalenderjahr 2004 die damalige Vorsitzende der Grünen ->
Claudia Roth ->
sagte -> dass die nachgelagerte Besteuerung der Rente viel moderner sei -> konnte kaum jemand ahnen -> welches Chaos in der Bundesrepublik Deutschland danach entstehen könnte. Der DRSB hatte unmittelbar auf das drohende Desaster hingewiesen. Ob die Ampel-Koalition den gordischen Knoten lösen wird -> ist ungewiss. Das Problemfeld ->
„nachgelagerte Besteuerung der Rente“ ->
strahlt auf die gesamte volkschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
aus.
Das ungelöste Problem entwickelt sich für die
Ampel-Koalition unter der Führung des SPDlers Olaf Scholz im neuen
Jahr zusehends zu einem Desaster.
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