DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky und Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 12. November 2007
„Stichtag 30. November”
Jetzt prüfe, wer sich ewig bindet
Es gab einmal Zeiten, in denen einige deutsche Bürger ein ganzes Leben lang bei einer Versicherungsgesellschaft versichert waren und treu die Beiträge zahlten.
Klaglos ließen diese braven Bürger eine Beitragserhöhung nach der anderen über sich ergehen.
Sehr zur Freude der deutschen Versicherungsgesellschaften.
Damit ist jetzt Schluss!
Wachsame deutsche Bürger suchen gezielt nach einem Versicherungsschutz, der auf ihre persönlichen Wünsche, Ziele und finanzielle Möglichkeiten zugeschnitten ist und ihnen den besten Schutz gewähren.
Extreme Unterschiede in der Preisgestaltung der einzelnen Verscherungsgesellschaften erfordern jedoch eine kritische Durchleuchtung der tatsächlich gebotenen Leistungen.
Bei der so genannten Kfz – Versicherung sollten heutzutage zum Beispiel nachfolgende Leistungsmerkmale abgefragt werden:
Beträgt die Deckungssumme bereits 100 Millionen Euro?
Gibt es ein Rabattrettungs – System damit der Jahresbeitrag nicht gleich bei jedem Schaden erhöht werden kann?
Deckt die Teil – Kasko – Versicherung auch Folgeschäden bei Marderbiss?
Verzichtet bei Abschluss einer Voll – Kasko – Versicherung der Assekuranzkonzern auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Dass sind alles Fragen, die zum Beispiel bei der Wahl eines neuen Kfz – Versicherers eine große Rolle spielen sollte.
Doch wann und wie kann man wechseln?
1.
Beim Kauf eines neuen Autos.
Bei jedem Autokauf – egal ob neu oder gebraucht – kann man seine alte
Kfz – Versicherung kündigen.
Deshalb sollten deutsche Bürger von den günstigen Beiträgen leistungsfähiger Versicherer profitieren.
Fordern Sie gleich ein unverbindliche Angebote von mehreren Kfz – Versicherern an.
2.
Bis zum 30. November im jeden Jahr kann man regulär wechseln.
Deutsche Bürger sollten nicht unnötig teure Versicherungsprämien bezahlen. Prüfen sie preiswerte Autoversicherungen und sparen bereits ab dem 1. Januar des Folgejahres bares Geld!
In der Regel sind Kfz – Versicherungen zum Ende des Kalenderjahres kündbar.
Wichtig ist dabei:
Die Kündigung einer Kfz – Versicherung muss bis spätestens 30. November vorliegen.
3.
Bei Prämien – Erhöhung sollte man sofort wechseln.
Deutsche Bürger sollten keine Erhöhungen der Beiträge ohne Erweiterung des Leistungsumfangs widerspruchslos hinnehmen.
Innerhalb eines Monats nach Erhalt der schriftlichen Prämienerhöhung kann man kündigen und einfach zu einer preiswerteren Versicherung wechseln.
So kann man äußerst schnell viel Geld sparen.
Bei Kündigungen von Versicherungsverträgen sollte man folgendes beachten:
1.
Im Kündigungsschreiben muss die
Versicherungsschein – Nummer
und das
amtliche Kennzeichen
des Autos angegeben werden.
2.
Kündigungsschreiben an Versicherungskonzerne sollte man immer per
Einschreiben mit Rückschein
versenden.
3.
Damit bei einem Wechsel der Kfz – Versicherungsgesellschaft keine Schutzlücken entstehen können, sollte rechtzeitig eine neue Deckungskarte
bei der Kfz – Zulassungsstelle vorliegen und eine neuer Versicherungsvertrag geschlossen werden.
So kann der
„Stichtag 30. November”
in jedem Jahr zum
Gewinn - Tag
für Autofahrer werden.
DRSB
Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der Stimme der Demokratie
für
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sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,
sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,
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korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.
