kein euro schadenersatz

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Keinen

>>> Euro <<<

Schadenersatz!

Drücken sich Versicherungen

massiv um ihre Verpflichtungen?

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und

Steuerberater Hans – Josef Leiting

Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.

und


Rechtsanwalt Andreas Kallen

Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Christian Hindahl

Vorsitzender der Ethikkommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Heinrich Sternemann

Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.

Meerbusch, den 18. Januar 2007

 

Täglich informieren uns verärgerte

 

deutsche Bürger,

 

dass hauptsächlich

deutsche

Versicherungsgesellschaften

 

mit allerlei Tricks und Finten Leistungen verhindern wollen.

 

Bereits jeder

2. SchadenFall

landet schon bei einem

Rechtsanwalt.

 

Das ist umso erstaunlicher, fand doch angeblich eine neue Verbraucherumfrage heraus, dass die deutschen Bürger zu

 

79,8%

glauben, durch ihre bestehenden Versicherungen gut geschützt zu sein.

 

Besonders aktuelle Rentenbezieher haben oftmals nicht die Möglichkeit ihre vermutlich berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

 

Zur ohnehin knappen Rente kommt dann auch noch der

 

Vermögensverlust

hinzu.

 

Wie aber verhindert man

>>> Ärger <<<

mit einer Versicherungsgesellschaft

im Schadensfall?

 

>Vorbeugemaßnahmen<

die der DRSB e.V. jedem Versicherungsnehmer empfiehlt!

 

1.

Jede Versicherungsgesellschaft analysiert und durchforstet routinemäßig alle eingehenden

 

Schadensmeldungen von Kunden

 

zuerst nach widersprüchlichen und zweifelhaften Angaben.

 

Ist ein geschilderter Schadensverlauf nicht logisch nachvollziehbar, wird meist eine

Zusatzbefragung

 

zur Beweissicherung durchgeführt.

 

Reichen auch diese Maßnahmen nicht aus, kann auch ein

 

Gutachten

 

angefordert und erstellt werden.

2.

Beschreiben Sie alle Schadensmeldungen logisch. Details wie zum Beispiel Haftungen von Dritten und / oder Kaufbelege sowie sonstige Besitz – Nachweise sollten auf Extrablättern aufgenommen und auf dem Schadenformular der Versicherung gesondert aufführt werden.

 

Verkehren Sie generell mit Versicherungs - Konzernen nur per

 

Einschreiben mit Rückschein,

 

dann haben sie im Streitfall immer einen Zugangsnachweis.

 

3.

Erleiden Sie unverschuldet einen Schaden und der VersicherungsKonzern lehnt die Regulierung ab, so können Sie selbst einen unabhängigen

 

Sachverständigen

beauftragen.

 

Der VersicherungsKonzern ist verpflichtet, den ermittelten Wert und die entstandenen Gebühren zu zahlen.

 

Weigert sich der VersicherungsKonzern oder will weniger zahlen, so besteht die uneingeschränkte Möglichkeit zur Klage.

 

4.

Nachfolgend aufgeführte Organisationen unterstützen Sie gerne auf Anforderung äußerst kompetent:

 

In

16

Verbraucherzentralen

 

helfen Ihnen versierte Versicherungsexperten.

 

Die Adressen finden Sie im Internet, sie auch sind zu erhalten bei:

 

Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V.

Markgrafenstrasse 66

10969 Berlin

Telefon: 030 / 25 80 00.

 

Hilfe bietet auch der

 

Bund der Versicherten

Postfach 11 53

24547 HenstedtUlzburg

Telefon: 04193 / 99 040.

 

Der so genannte

Ombudsmann

für

Versicherungen

Postfach 090632

10006 Berlin

Telefon: 01804 / 22 44 24

 

prüft kostenlos und neutral Entscheidungen von Versicherungskonzernen.

 

Auch die

 

Rechtsanwälte aus den DRSBKommissionen

 

helfen gerne weiter.

 

DRSB

Nichts ist mächtiger als eine

Idee,

deren Zeit gekommen ist.

Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der

Stimme der Demokratie

für

korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU,

einen modernen Sozialstaat,

sichere, langfristige Arbeitsplätze,

sichere, leistungsfähige Sozialsysteme,

und für

sinnvolle, lernfähige Rentensysteme.

 

 

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