DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Keinen
>>> Euro <<<
Schadenersatz!
Drücken sich Versicherungen
massiv um ihre Verpflichtungen?
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Steuerberater Hans – Josef Leiting
Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.
und
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Christian Hindahl
Vorsitzender der Ethikkommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 18. Januar 2007
Täglich informieren uns verärgerte
deutsche Bürger,
dass hauptsächlich
deutsche
Versicherungsgesellschaften
mit allerlei Tricks und Finten Leistungen verhindern wollen.
Bereits jeder
2. Schaden – Fall
landet schon bei einem
Rechtsanwalt.
Das ist umso erstaunlicher, fand doch angeblich eine neue Verbraucherumfrage heraus, dass die deutschen Bürger zu
79,8%
glauben, durch ihre bestehenden Versicherungen gut geschützt zu sein.
Besonders aktuelle Rentenbezieher haben oftmals nicht die Möglichkeit ihre vermutlich berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Zur ohnehin knappen Rente kommt dann auch noch der
Vermögensverlust
hinzu.
Wie aber verhindert man
>>> Ärger <<<
mit einer Versicherungsgesellschaft
im Schadensfall?
>Vorbeugemaßnahmen<
die der DRSB e.V. jedem Versicherungsnehmer empfiehlt!
1.
Jede Versicherungsgesellschaft analysiert und durchforstet routinemäßig alle eingehenden
Schadensmeldungen von Kunden
zuerst nach widersprüchlichen und zweifelhaften Angaben.
Ist ein geschilderter Schadensverlauf nicht logisch nachvollziehbar, wird meist eine
Zusatzbefragung
zur Beweissicherung durchgeführt.
Reichen auch diese Maßnahmen nicht aus, kann auch ein
Gutachten
angefordert und erstellt werden.
2.
Beschreiben Sie alle Schadensmeldungen logisch. Details wie zum Beispiel Haftungen von Dritten und / oder Kaufbelege sowie sonstige Besitz – Nachweise sollten auf Extrablättern aufgenommen und auf dem Schadenformular der Versicherung gesondert aufführt werden.
Verkehren Sie generell mit Versicherungs - Konzernen nur per
Einschreiben mit Rückschein,
dann haben sie im Streitfall immer einen Zugangsnachweis.
3.
Erleiden Sie unverschuldet einen Schaden und der Versicherungs – Konzern lehnt die Regulierung ab, so können Sie selbst einen unabhängigen
Sachverständigen
beauftragen.
Der Versicherungs – Konzern ist verpflichtet, den ermittelten Wert und die entstandenen Gebühren zu zahlen.
Weigert sich der Versicherungs – Konzern oder will weniger zahlen, so besteht die uneingeschränkte Möglichkeit zur Klage.
4.
Nachfolgend aufgeführte Organisationen unterstützen Sie gerne auf Anforderung äußerst kompetent:
In
16
Verbraucherzentralen
helfen Ihnen versierte Versicherungsexperten.
Die Adressen finden Sie im Internet, sie auch sind zu erhalten bei:
Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V.
Markgrafenstrasse 66
10969 Berlin
Telefon: 030 / 25 80 00.
Hilfe bietet auch der
Bund der Versicherten
Postfach 11 53
24547 Henstedt – Ulzburg
Telefon: 04193 / 99 040.
Der so genannte
Ombudsmann
für
Versicherungen
Postfach 090632
10006 Berlin
Telefon: 01804 / 22 44 24
prüft kostenlos und neutral Entscheidungen von Versicherungskonzernen.
Auch die
Rechtsanwälte aus den DRSB – Kommissionen
helfen gerne weiter.
DRSB
Nichts ist mächtiger als eine
Idee,
deren Zeit gekommen ist.
Wir kämpfen seit 19 Jahren mit der
Stimme der Demokratie
für
korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU,
einen modernen Sozialstaat,
sichere, langfristige Arbeitsplätze,
sichere, leistungsfähige Sozialsysteme,
und für
sinnvolle, lernfähige Rentensysteme.
