DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Meerbusch, den 20. Februar 2006
Demokratie
ist in der Regel der Kampf der Oppositionsparteien gegen die Regierung
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Hans-Josef Leiting
Vorsitzender der DRSB Rentenkommission
Das Thema Rente entwickelt den Demokratiegedanken aber > mehr und mehr < zum Kampf der
Politiker
gegen alle
Bürger.
Die Bundestagswahl am 18. September 2005 brachte für alle Bürger ein eher überraschendes Ergebnis.
Beide großen Volksparteien hatten Einbußen zu verzeichnen.
Die Gewinner waren scheinbar FDP sowie die Linkspartei, die eher mit populistischen Phrasen denn mit einem ernstzunehmenden Programm den Nerv der Zeit zu treffen versuchten.
Aufgrund des schwierigen Wahlergebnisses herrschte lange Zeit Unklarheit, welche Parteien die Regierung stellen sollten.
Nach zähem Ringen bildeten die beiden großen Parteien die zweite große Koalition in der Geschichte Deutschlands.
Grundsätzlich zeugt das Vorhandensein einer großen Koalition immer von einer
Krise
innerhalb der Parteiendemokratie.
Eine große Koalition ist beispielsweise dazu da, um Entscheidungen von großer Tragweite zu fällen und politische Probleme von besonderer Gewichtung zu lösen.
Eine große Koalition darf kein Gebilde von Dauer sein, andernfalls verletzt sie den Grundsatz der wechselnden Regierungsbildung und zerstört weiteres Vertrauen bei den Bürgern.
Die Legitimität einer großen Koalition wird zumeist von Rechts- und Linksaußen bestritten. Manchmal auch von Liberalen.
Auch können große Koalitionen zu innerparteilichen Krisen führen, fürchtet man doch an Profil und Trennschärfe zu verlieren oder gar bei der Profilierung des Koalitionspartners mitzuhelfen.
Zudem wird jede Opposition bei einer großen Koalition als
„ohnmächtig und schwach”
empfunden.
Der Konzentrationsprozess, der im deutschen Parteiensystem eindeutig feststellbar ist, hat mannigfaltige Ursachen.
Die Weimarer Republik mit ihrer ungeheuren Parteienvielfalt hatte zur politischen Handlungsunfähigkeit geführt.
Hieraus haben viele Politiker gelernt.
Ebenfalls einen wichtigen Faktor bildet die Fünfprozentklausel, die von Natur aus zu einem gewissen Koalitionszwang führt. Seit Gründung des Bundestages hat die Zahl der in ihm vertretenen Parteien stark abgenommen, nicht zuletzt durch die Einführung der Fünfprozentklausel.
Zudem entzogen die Bürger kleineren Parteien, die keine umfangreiche Programmatik aufzuweisen hatten, die Zustimmung.
In den Gründerjahren der Bundesrepublik Deutschland, also in den fünfziger und
sechziger Jahren, lag eine relativ bedenkliche Asymmetrie des Parteiensystems vor.
Die kleine FDP war klar zur Union hin orientiert.
Für die SPD reichten die erhaltenen Stimmen nicht aus, um eine Regierung zu bilden.
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gab es noch nicht.
Die Linke / PDS war nur in der damaligen DDR als SED aktiv.
Nur durch die große Koalition wurde die FDP programmatisch zum Umdenken aufgefordert und ein Regieren mit der SPD war von nun an auch möglich.
Seit dem die FDP sich wieder mehr zur Union hin orientiert, steht ihr mit den Grünen ein direkter, intelligenter und zäher Gegner gegenüber. Das Machtverhältnis ist damit relativ ausgewogen.
Ein demokratischer Grundkonsens ist praktisch nie gefährdet worden.
Eine Ausnahme könnte hier womöglich die Linkspartei darstellen, die mehr oder weniger von allen anderen im Bundestag vertretenen Parteien abgelehnt wird.
Durch das relativ hohe Maß an programmatischer Übereinstimmung ist eine Koalition beinahe aller Bundestagsparteien miteinander denkbar.
Besonders BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN haben einen intensiven Lernprozess durchgemacht. Durch den Sieg der > Realos < über die > Fundis <, wurde der Pragmatismus und die politische Schlagkraft erhöht.
Extrem radikale Parteien, rechts- wie linksradikal, werden immer noch von der überwiegenden Mehrheit der Bürger abgelehnt.
Ausschließlich beim Thema
gesetzliche und private Rente
erweckt das Verhalten der Politiker von
CDU / CSU, SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der FDP
zunehmend den Eindruck, als verbinde sie ein geheimer Schwur und Bund. Absprachen und gleichgerichtete Äußerungen sowie Handlungen machen schließlich auch Sinn, denn die vorgenannten demokratischen Parteien tragen gleichermaßen Mitverantwortung an dem Desaster um die Rentensysteme.
Otto Fürst von Bismarck und Kaiser Wilhelm I. brachten zwischen 1881 und 1889 mehrere Gesetze auf den Weg, etwa Krankenversicherungsgesetz, Unfallversicherungsgesetz sowie das Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz.
Gleichgültigkeit, Oberflächlichkeit und Laienhaftigkeit im Umgang mit deutschen Rentensystemen prägen die Verhaltensweisen und Äußerungen unserer Politiker ab dem 1. Bundestag.
Ab Beginn der ersten Nachkriegs-Rentenreform standen in der Regierungsverantwortung:
1957 bis 1966 CDU und FDP
1966 bis 1969 CDU und SPD
1969 bis 1982 SPD und FDP
1982 bis 1998 CDU und FDP
1998 bis 2005 SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
2005 bis heute CDU und SPD.
Nur die neue LINKE / PDS kann für sich in Anspruch nehmen, am allgemeinen Rentendesaster unbeteiligt zu sein. Zurzeit noch ein Privileg der geschichtlichen Entwicklung.
Nimmt man nun die Vereidigungsformel für Minister
> Zitat <
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe.
> Zitat Ende <
als Maßstab für politisches Handeln dann muss der Eindruck entstehen, dass die meisten Politiker nicht nur von Gott sondern auch von allen guten Geistern verlassen wurden.
Der Fairness halber ist hierbei zu berücksichtigen, dass einige Politiker den Zusatz
> So wahr mir Gott helfe <
bei der Ablegung der Eidesformel nicht mitsprechen.
Wie anders ist es erklärbar, dass die
Riesterrente
gesamte Berufsgruppen noch heute ausklammert und bei Fälligkeit Zahlungen einstellt, wenn der Bürger den Wunsch hat, als Rentenbezieher Deutschland zu verlassen?
Wie kann dem Bürger vermittelt werden, dass die
Rüruprente
zu einer Art Zwangsenteignung führt, wenn der Rentenberechtigte aus dem Leben scheidet und seine Angehörigen ohne weitere Rentenberechtigung auf die eingezahlten Gelder verzichten müssen?
Die gesetzliche Rente als Pflichtversicherung hat als alleiniges Altersvorsorge-Instrument
ausgedient und kann das Rentenniveau auf absehbare Zeit nicht halten.
Die private Altersvorsorge wird somit immer wichtiger.
> Die gesetzliche Rente / So war es ursprünglich geplant <
Das Rentensystem war einst ein einfaches, kaum zu verbesserndes System.
Die pflichtversicherten Werktätigen zahlten Beiträge in die Rentenkasse ein und die Rentner erhielten daraus ihre Rentenzahlungen.
Als die Werktätigen später selber zu Rentnern wurden, bezahlten die Werktätigen der neuen Generation deren Renten.
Das bezeichnen die Politiker heute immer noch fälschlicherweise als
Generationenvertrag.
Damit das System in der Balance zu halten war, mussten zumindest nachfolgende Voraussetzungen stimmen:
Die arbeitende und pflichtversicherte Bevölkerung musste genügend einzahlen.
Die Arbeitnehmer durften erst ab einem gewissen Alter in den Ruhestand gehen.
Die Rentner durften nicht zu alt werden.
Die Geburtenrate musste stimmen, damit genügend zukünftige Beitragszahler nachwuchsen.
Diese Voraussetzungen haben leider nur im
vorletztem Jahrhundert
gestimmt.
Als damals die von aller Welt bewunderten deutschen Sozialversicherungssysteme eingeführt wurden, hat man sich wahrscheinlich für diese unabdingbaren Grundvoraussetzungen gar nicht interessiert.
Wozu auch?
Die damaligen Rahmenbedingungen waren ja in Ordnung.
Bundeskanzler Adenauer führte das Umlageverfahren ein.
Der damalige Wirtschaftsminister Erhardt warnte davor – vergeblich.
Die Rentner bekamen davon nichts mit. Ihre Rente wurde zum Rentenbeginn amtlich festgelegt und wurde Anfang des Monats > pünktlich < auf das Konto überwiesen.
Sie errechnete sich nach einem komplizierten Verfahren aus der Höhe der Beitragszahlungen und der Zahl der Jahre, in denen man in die Rentenkasse einzahlte.
Das Geld war sicher.
Da selbst der Ausgleich der inflationsbedingten Geldentwertung gesetzlich geregelt war, konnte man mit der gesetzlichen Rente seinen Lebensabend sorgenlos genießen.
Für die Einzahler, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, hatte das Umlageverfahren allerdings Langzeit-Folgen.
Denn außer einer so genannten Schwankungsreserve existierten keine weiteren Rücklagen, also Gelder zum Ausgleichen des Renten-Finanzierungsbedarfs.
Deshalb mussten die Einzahlungen dem Bedarf angepasst werden:
Durch ständige Erhöhung der Beiträge.
Dass dieses System in Deutschland überhaupt solange funktionierte, ist nicht etwa politischem Einfluss oder Genialität zu verdanken.
Es waren vielmehr besondere, geschichtlich einmalige Umstände:
Das Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit bescherte Vollbeschäftigung und stetiges Wirtschaftswachstum.
Auch die Geburtenrate stieg bis zum Pillenknick beständig.
Gleichzeitig wurden die Beiträge ständig erhöht, von
14,0% im Jahr 1957
auf
19,5% heute.
Deutliche Warnzeichen gab es in den
70er Jahren,
als Konjunktur und Geburtenrate gleichermaßen zu lahmen begannen und die Lebenserwartung der Bürger in für die
Rentenkasse
bedenkliche Höhen stieg.
Deutlich erkennbare Warnzeichen wurden bis heute beharrlich ignoriert.
Dr. Norbert Blüm,
Sozialminister unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, plakatierte Mitte der 80er
> denn eins ist sicher: Die Rente <
Man hätte nur über den Tellerrand schauen müssen. Denn es gab auch damals schon viele, speziell angelsächsische Länder, in denen die Altersvorsorge ganz anders geregelt war und reibungslos funktionierte:
Dort erhalten die Rentner ihr Geld im Alter nur etwa zur Hälfte aus einer staatlichen Kasse.
Die andere Hälfte kommt aus der eigenen, privaten Vorsorge oder auch einer betrieblichen Absicherung.
In Deutschland dagegen hält man an einer Pflichtversicherung fest, was zunehmend als unangenehmer Zwang empfunden wird und ein
Desaster und Chaos
verursacht hat, das
weltweit einmalig ist.
Deshalb der erneute > DRSB-Aufruf < an alle deutschen Politiker:
Alle Kraft zum Wohle des deutschen Volkes einsetzen, den Nutzen für Bürger mehren und Schäden abzuwenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes beachten und verteidigen, sowie Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen alle Bürger üben.
Es ist an der Zeit, dass diese Grundsätze auch bei den deutschen Rentensystemen zur Anwendung kommen.
Vielleicht mit Gottes Hilfe und ein bisschen Mut sollte das Vorhaben gelingen.
DRSB
> Wir kämpfen seit 1988 für sinnvolle, lernfähige und sichere Rentensysteme <
