Das Wort am Sonntag – 26. Februar 2012

Das Wort am Sonntag

Hinrichtung

der deutschen Altersversorgung?

 

26. Februar 2012

 

Seit 1977 wird regelmäßig und gezielt in die Rentenanwartschaften eingegriffen. Das Prinzip der Beitragsäquivalenz wird ständig und systematisch ausgehöhlt.

Immer weniger Leistung

für immer höhere Beiträge ist die Bilanz die sich aus 40 Jahren Konsolidierungspolitik bei den Renten ziehen läßt.

Rezessionen, schwache Phasen des wirtschaftlichen Wachstums, vorsätzliche Arbeitsplatzvernichtung und permanent steigende Arbeitslosenzahlen riefen immer den Gesetzgeber auf den Plan.

Vertrauensschutz für alle Versicherten,

aber auch für die Selbständigen und Hausfrauen, die nach 1972 mit dem Versprechen eines hohen Leistungsniveaus in das gesetzliche Rentenversicherungssystem gelockt wurden, ist zwingend notwendig.

Rechtsänderungen erhielten meistens den Segen auch der Mehrheit der Karlsruher Richter. So befand die Richtermehrheit, daß gesetzliche Neuregelungen – die in Positionen eingreifen die in der Vergangenheit begründet sind – als verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie durch – Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sind -.

Der Freifahrschein für die Politik!

Lediglich der auf den Beiträgen beruhende Teil der Rente genießt den uneingeschränkten Eigentumsschutz des Artikels 14 Grundgesetz. Auch daran haben sich die Politiker seither immer weniger gehalten. Bereits 1977 kürzte man die Anwartschaften nicht nur für Akademiker. Mit zwei hinterlistigen Kunstgriffen wurde bereits vor Jahren das Rentenniveau für alle Versicherten auf Dauer abgesenkt

1.

1978 verschob man die fällige Rentenerhöhung um ein halbes Jahr auf Anfang 1979.

2.

Das Jahr 1974 – mit besonders hohen Lohnsteigerungen – wurde für die allgemeine

Bemessungsgrundlage – nach der sich die Rentenhöhe richtet – herausgerechnet.

Doch damit nicht genug!

Von 1978 an folgte angesichts einer konjunkturbedingten Finanzierungslücke – von 32 Milliarden DM – bis 1982 der nächste gravierende Eingriff.

Über 3 Jahre wurde die Rentenerhöhung von

der allgemeinen Einkommensentwicklung radikal abgekoppelt.

1979 stiegen die Renten um 4,5%, 1980 stiegen die Renten um 4% und 1981 stiegen die Renten um 4%.

Nach der damals gültigen Rentenformel wären 6,2%, 6,0% und 6,0% erforderlich gewesen. Anfang der 80er-Jahre des vorigen Jahrhunderts gerieten die Rentenfinanzen durch eine neue Konjunkturkrise wieder in Bedrängnis. 2 Millionen Arbeitslose und niedrige Lohnabschlüsse sowie die beginnende Frühverrentungswelle trieben die Ausgaben in die Höhe und zehrten verstärkt an den Einnahmen.

Erneut verschob man 1983 die Rentenerhöhung um ein halbes Jahr. Gleichzeitig wurde die allgemeine Bemessungsgrundlage eingefroren. Allen Rentenbeziehern, die bislang beitragsfrei krankenversichert waren, wurde ein Beitrag von – zunächst – 1% auferlegt. Stufenweise erhöhte sich dieser Beitrag in den Folgejahren. Zur Entlastung des Bundeshaushaltes kürzte man 1983 den Bundeszuschuss. Weiterhin verringerte sich die Beitragspflicht – der Bundesanstalt für Arbeit – für Arbeitslose an der Rentenversicherung.

Auch deshalb drohte bereits 1984 ein neues Milliardenloch.

Der Gesetzgeber griff wieder in Renten und Rentenanwartschaften ein. Mit einer sogenannten – Vollaktualisierung – zukünftiger Rentenanpassungen nur auf der Basis der allgemeinen Lohnentwicklung im Vorjahr, wurde die Rente 1984 statt um mehr als 5% nur um 3,4% erhöht. Seit 1977 sank durch derlei Eingriffe das Rentenniveau im Vergleich zu den Vorgaben der großen Rentenreform 1957um über 22%. Das Prinzip von der gleichgewichtigen Entwicklung von Renten und Nettoeinkommen wurde erstmals im Haushaltsgesetz 1984 formuliert. Verwirklicht wurde es am Ende der 80er -Jahre des vorigen Jahrhunderts mit der zweiten großen Rentenreform. Sie wurde von allen großen Parteien beschlossen. 1992 trat die Reform in Kraft und sollte ursprünglich die Rentenfinanzen bis nach der Jahrtausendwende sichern.

Damit war das Prinzip der Bruttoanpassung,

nach dem Renten so steigen sollten wie der Bruttoverdienst

der Versicherten, für alle Zeiten torpediert.

Die Renten sollten nur noch in dem Maße steigen wie die verfügbaren Einkommen.

Das erreichte Standardrentenniveau von 70% sollte nie mehr unterschritten werden.

Die statistische Größe – 70% – spiegelt die tatsächlichen Rentenanwartschaften allerdings unzureichend wieder. Das Standartrentenniveau wird von einem Versicherten nur erreicht der 45 Jahre immer den Durchschnitttsverdienst erzielte.

Zurzeit erreichen gerade noch rund 20% der Arbeiter und rund 34% der männlichen Angestellten 45 Versicherungsjahre. Durch verbesserte und längere Ausbildungszeiten ist mit einer starken Abnahme der vorgenannten Prozentzahlen zu rechnen. Die tatsächlich erreichbare Rente wurde auch durch die Rentenreform von 1992 reduziert. Alle nicht mit einkommensbezogenen Beiträgen oder gänzlich beitragsfreien Zeiten der

Ausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit

werden im Rahmen einer Gesamtleistungsbewertung berücksichtigt. Damit wird festgelegt, dass nur die individuellen Beitragsleistungen der Versicherten während des gesamten Versicherungslebens die Rente erhöhen können. Zusätzlich wurden die rentensteigernden Anrechnungen dieser Zeiten nach oben begrenzt.

Für Zeiten der Krankheit und der Arbeitslosigkeit liegt die Grenze bei 80% des Gesamtleistungswertes. Für Zeiten der Ausbildung liegt die Grenze bei 75% des Gesamtleistungswertes. Es werden nur noch maximal 7 statt 13 Ausbildungsjahre anerkannt. In den 90er-Jahren des vorigen Jahrhunderts war es erneut eine Rezession, die den Gesetzgeber wieder zu Eingriffen in die Rentenanwartschaft ermutigte. Die Arbeitslosigkeit erreichte absolute Rekordzahlen bei gleichzeitigem Absinken der real Beschäftigten. Die folgenden Rechtsänderungen – die 1996 in Kraft traten – hatten damals bereits zwei Berechnungsfaktoren im Visier:

Rentenlaufzeiten und Ausbildungszeiten.

Mit Übergangsfristen für zukünftige Rentenbezieher vor 2001 wurde die Zahl der Ausbildungsjahre von 7 auf 3 reduziert. Die Altersgrenzen, die nach dem Reformgesetz von 1992 bei einer Entspannung des Arbeitsmarktes stufenweise angehoben werden sollten, stiegen bereits bis 2001 stufenweise auf 65 Jahre.

Damit muss derjenige spürbare Abschläge in Kauf nehmen, der früher in Rente gehen möchte.

Der allgemeine Trend

zur Frühverrentung sollte dadurch brachial gestoppt werden.

Insider sprechen hier auch vom sogenannten Blüm – Syndrom, denn der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm wollte mit dem Instrument der Frühverrentung großen Konzernen helfen sich von teuren und unkündbaren Mitarbeitern, zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung, zu befreien. Diese versteckten Subventionen von unserem lieben „Norbert“ kehren die CDU / CSU stets gerne unter den Teppich der Verschwiegenheit.

Der „blümche“ Frühverrentungstrend hatte mit dem Anstieg der Lebenserwartung dazu geführt, dass die durchschnittliche Rentenlaufzeit zwischen den Jahren 1960 und 1996 von 9,9 Jahre auf 15,9 Jahre zunahm.

Auch der Beitragssatz

stieg in diesem Zeitraum von 14% auf 19,2%.

Die Rechtsänderungen des Jahres 1996 senkten erneut die individuellen Leistungsansprüche für alle zukünftigen Rentenbezieher.

Die Rentenreform 1999

hat jedoch fast ausschließlich das Standardrentenniveau

in der Optik.

Das Grundrentenniveau sollte von 1999 bis 2030 von heute circa 70% auf zu diesem Zeitpunkt geplante 65% abgesenkt werden. Das heißt im Klartext, dass nicht nur die laufenden Renten viel langsamer als die Nettoeinkommen steigen werden, sondern auch die Rentenanwartschaften der aktiven Beitragszahler bleiben dramatisch hinter der Entwicklung der verfügbaren Einkommen zurück. Begründet wurde fälschlicher Weise dieser „stille Eingriff“ mit dem Anstieg der Rentenlaufzeiten.

Bereits 1996 wurden mit der Heraufsetzung

der Altersgrenzen kürzere Rentenlaufzeiten erzielt.

Mit den neuen und geplanten Reformen hat die Politik den parteiübergreifenden Konsens der Rentenreform von 1992 endgültig verlassen, nach dem die Renten sich wie die Nettoeinkommen entwickeln sollten. 40 Jahre deutsche Rentenreformpolitik haben zu einer stetigen Verschlechterung der Relation von – Leistung und Gegenleistung – in der deutschen Rentenversicherung geführt.

Kräftig gestiegenen Beitragssätzen stehen

immer schlechter werdende Rentenansprüche gegenüber.

Die Bilanz aus Leistung und

Gegenleistung stimmt schon seit 30Jahren nicht mehr.

Durch die verdrechselten Maßnahmen der Agendapolitik und der untauglichen Riester – Rente wurde die gesetzliche Rentenversicherung quasi zum Schlachten frei gegeben.

Seriöse, führende Finanzwissenschaftler haben schon vor Jahren berechnet und nachgewiesen, dass jeder zukünftige Rentenbezieher unter 48 Jahren nicht die geringste Chance mehr hat, das, was er an Beiträgen in die Sozialversicherung einzahlen muss, bis zu seinem Tode wieder herauszuholen.

Die zukünftigen und aktuellen Rentenbezieher in unserer Heimat haben aber ein Instrument der Altersvorsorge verdient bei dem die Bilanz aus

Leistung und Gegenleistung

wieder stimmt.

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