Dampf ablassen – 20. März 2021

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Plötzlich entdecken CDU-Politiker*innen den Datenschutz!

 

 

Höchstwahrscheinlich nur aus einem Grund:

Sie haben etwas zu verbergen!

Zum fanatischen Datenschützer wurde auch der CDU-Politiker Jens Spahn, als neugierige Journalisten*innen sich nach den Spahn-Geldquellen und Erwerbsmöglichkeiten von Spahn-Immobilien erkundigten. Womöglich haben es sehr viele Bundesbürger*innen schon vergessen, dass der

Chaos Computer Club

vor mehr als einem Jahrzehnt den Fingerabdruck des damaligen Innenministers und CDU-Politikers

Wolfgang Schäuble

veröffentlichte. Damals sagte Schäuble sein Fingerabdruck sei kein Geheimnis, den Fingerabdruck könne jeder haben.

Angeblich hatte der

CDU-Politiker nichts zu befürchten!

Schäuble ließ auch durchblicken, dass er den deutschen Datenschutz für etwas überzüchtet hält. Deshalb sorgte er vermutlich auch dafür, dass die Bilanzen von deutschen Unternehmen in den Medien veröffentlicht werden konnten. Quasi ein kostenfreier Service für ausländische Investoren*innen und Aufkäufer*innen von deutscher Technik. Bei der anhaltenden CORONA-PANDEMIE zeigt sich deutlich, dass unsere immer SO enorm besorgten Politiker*innen auf strengen Datenschutz für die Mehrheit der Bundesbürger*innen nur noch scheißen. Bei der Abwägung der Aussetzung verschiedener Grundrechte scheint das Thema Datenschutz kaum noch eine Rolle zu spielen. Die sonst immer sehr aufgeregten Datenschützer*innen halten ganz brav beim Thema

CORONA-SCHUTZ-MASSNAHMEN

die Füße still. Schöne neue Datenschutzwelt in Deutschland!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Natürlich nennt Spahn seine Geld-Quellen nicht!

 

 

 

Volksvertreter*innen und Minister*innen haben nach einschlägiger deutscher Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten. Diese Sonderrechte sind von der Freiheit des Mandats geschützt. Solche Daten dürfen daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen herausgegeben werden. Beim

Schutz-Masken-Skandal

ist Datenschutz plötzlich vollkommen unwichtig geworden. Das ist auch gut so, denn deutsche Volksvertreter*innen und Minister*innen sollten nicht – auf Kosten des Volkes -gierig bei Unternehmen und Konzernen abkassieren. Doch was ist mit den Geldquellen von Jens Spahn? Hat der CDUler Spahn dem deutschen Volk unbekannte Sonderrechte? Oder steht Spahn unter dem Sonderschutz der Bundeskanzlerin?

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Spahn nennt seine Gönner nicht

 

Weil es ihn erheblich störte, dass ein Berliner Grundbuchamt den Kaufpreis seiner Dahlemer Villa herausgab, erhob Minister Spahn empört Beschwerde bei der Datenschutzbeauftragten. Spahn sieht sich als Opfer einer Behörde, die sein Grundrecht mit Füßen getreten hat. Wovor fürchtet sich der Minister? Sollte der CDU-Politiker in einen Korruptionsskandal verwickelt sein, dann wird er ohnehin bald auffliegen, denn der Grad seiner Unbeliebtheit erreichte bereits ungeahnte Höhen!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Datenschutz wird zunehmend zum Sonder-Schutz

für deutsche Politikerinnen, Politiker und etablierte Parteien!

 

 

 

Der Datenschutz wurde z.B. immer missbraucht, wenn deutsche Politikerinnen und Politiker Antiterrorgesetze oder sonstige Einschränkungen der Freiheit verabschieden wollten. Wenn es jedoch galt, Korruptions-Affären aufzuklären oder deutliche Transparenz in Behörden-Abläufe zu bringen, dann wird der Datenschutz stets zum Sonderschutz. Deutschland bewegt sich unaufhörlich auf einen Abgrund von Frust, Verärgerung und Verdrossenheit zu! Es sind nicht nur die wachsenden Probleme und das Versagen bei den Versuchen zur Bewältigung der CORONAKRISE, sondern das Fehlen von nützlichen und sinnvollen Lösungen zur Verhinderung der Alters-, Kinder- und Flächenarmut wird beispielsweise zum gesellschaftspolitischen Sprengstoff.

Wann kommt es zum großen Knall?

Eventuell schon vor der Bundestagswahl?

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Datenschutz- und Demokratie-Probleme werden zur Belastung!

 

 

Kann es sein, dass der Datenschutz für deutsche Bürgerinnen und Bürger, ganz heimlich zu einem Schutzrecht des Staates und seiner Behörden umgeformt wurde? Dann würde es nämlich stimmen, was immer mehr Bürgerinnen und Bürger in unserer Heimat vermuten.

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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